Rheinische Post: Kommentar / Drohendes Eigentor = Von Antje Höning
Düsseldorf (ots) - Selbstredend haben auch beamtete Lehrer das Recht, sich für ihre Interessen stark zu machen und für bessere Gehälter und Arbeitszeiten zu kämpfen. Doch ein Streikrecht haben sie nicht, und das wird ihnen das Verfassungsgericht auch kaum zusprechen. Die Beamtenbesoldung beruht auf grundsätzlich anderen Prinzipien als die von Angestellten: Das ...