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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Viele Änderungen im WDR-Internetangebot 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt im Netz engere Grenzen

Köln (ots)

Der WDR wird sein Internetangebot zum 1. Juni
erheblichen Änderungen unterziehen. Grund dafür sind die neuen 
gesetzlichen Bestimmungen, die zu diesem Datum in Kraft treten und 
den Rahmen für das,  was der WDR und die anderen 
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet und im Videotext
- den so genannten Telemedien - künftig dürfen, deutlich enger setzen
als bisher.
"Wir haben in den vergangenen Monaten unser gesamtes Angebot 
überprüft", sagt Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz. "Das hatte 
allerdings auch einen positiven Aspekt: Die WDR-Angebote im Netz sind
jetzt übersichtlicher. Letztlich gilt ja: Nicht die Menge ist 
entscheidend, sondern ein qualitativ hochwertiges, unverkennbar 
öffentlich-rechtliches Profil."
Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben unter anderem Auswirkungen auf 
den zeitlichen Verbleib von Internet-Seiten im Netz. So sollen etwa 
aktuelle Video-Angebote wie beispielsweise die Aktuelle Stunde oder 
die Lokalzeiten künftig lediglich sieben Tage im Netz abrufbar 
verbleiben, Sendungen von Sport-Großereignissen aufgrund der 
Rechtelage nur 24 Stunden lang. Magazine, Dokumentationen und 
Reportagen sollen wegen ihrer publizistischen Bedeutung bis zu zwölf 
Monate im Netz auffindbar sein, serielle Angebote und Mehrteiler bis 
zu sechs Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge. Daneben soll es 
zeitlich unbefristete Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen 
Inhalten geben.
Diese Fristen sind Bestandteil eines Verweildauerkonzepts, das der 
WDR dem Rundfunkrat zur Beratung vorgelegt hat. Alle 
WDR-Online-Inhalte erhalten damit künftig eine "Verweildauer" und 
sollen nur noch für eine bestimmte, publizistisch begründete Frist im
Netz bleiben dürfen. Das Verweildauerkonzept ist Teil der so 
genannten Telemedienkonzepte, auf deren Basis das Gremium nun den 
Telemedien-Bestand des WDR - dazu gehören neben den Internetseiten 
auch der Videotext und die Webchannel des Radios - einem 
Dreistufentest unterziehen wird. In den so genannten 
Telemedienkonzepten wird u.a. dargelegt, in welcher Weise die 
Telemedien-Angebote des WDR dem öffentlich-rechtlichen Auftrag 
entsprechen, welchen Beitrag sie zum publizistischen Wettbewerb 
leisten und wie hoch die Kosten sind. Das gesamte Verfahren wird 
voraussichtlich bis Sommer 2010 dauern.
Ebenfalls Teil der neuen gesetzlichen Regeln ist die so genannte 
Negativliste, die eine Reihe konkreter Verbote ausspricht. So wird 
der WDR beispielsweise seine Urteilsdatenbank des ARD Ratgebers Recht
und das virtuelle Tierheim des WDR Fernsehens aus dem Netz nehmen. 
Auch der Glückwunsch-Service des Videotextes darf wegen der neuen 
Rechtslage nach dem 31.05. nicht mehr angeboten werden. Zu diesem 
Termin wird auch der "1LIVE Liebesalarm" eingestellt werden. Nicht 
mehr erlaubt sind künftig auch zahlreiche Link-Übersichten auf den 
Websites der Servicezeiten des WDR Fernsehens. Auch eine ganze Reihe 
von Spielen - etwa auf den Seiten der Kinderradio-Sendung LILIPUZ 
oder bei den Fernsehsendungen Mitternachtsspitzen oder Zimmer frei! 
müssen zum 1.6. verschwinden.
"Wir bedauern, dass wir auf Angebote verzichten müssen, die bei 
unserem Publikum sehr beliebt waren und einen großen Service boten. 
Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen uns aber keine andere 
Möglichkeit. Unser junges Publikum wird insbesondere den '1LIVE 
Liebesalarm' vermissen. Er wird aber im Radio mit Beiträgen zu Fragen
von Partnerschaft und Sexualität erhalten bleiben," so WDR 
Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz. 1LIVE werde ab dem 1. Juni eine 
neue Internet-Community im Netz aufbauen. An deren Entwicklung können
sich die Hörer und User beteiligen.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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