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Bernhardt: Steuerreform der großen Koalition ohne Alternative

Berlin (ots)

Zu dem heute im Deutschen Bundestag zur Debatte
stehenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP "Entwurf eines Gesetzes 
zur Reform der direkten Steuern" erklärt der finanzpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Zunächst gebührt es Respekt, dass eine verhältnismäßig kleine 
Fraktion wie die FDP einen so umfassenden Gesetzentwurf vorlegt.
Der Gesetzentwurf der FDP lässt begrüßenswerte Ansätze erkennen 
wie z.B. die Grundtendenz zu niedrigeren Unternehmenssteuern oder die
Ersetzung der Gewerbesteuer durch neue Formen der 
Kommunalfinanzierung. Auch strebt die FDP wünschenswerter Weise eine 
international wettbewerbsfähige Kapitalertragsteuerbelastung an.
Darüber hinaus kann der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch nicht 
überzeugen. Gerade der Versuch, Kapital- und Personengesellschaften 
gleich zu behandeln, ist alles andere als gelungen. So fordert etwa 
die Einführung eines Stufentarifs von 15% und 25% bei 
Unternehmensgewinnen steuerliche Gestaltungen geradezu heraus. Auch 
ist der fehlende Übergang bei der nachgelagerten Besteuerung von 
Alterseinkünften nicht finanzierbar. Bei den Vorstellungen der FDP 
muss mit Steuerausfällen in einer Größenordnung von 30 Mrd. EUR 
gerechnet werden. Damit würden die Maastricht-Kriterien in 2007 
ebenso wenig erfüllen wie die grundgesetzlichen Vorgaben.
Wir wollen jedoch steuerrechtliche Reformen umsetzen, die 
handwerklich solide und von den steuerlichen Auswirkungen 
finanzierbar und nachhaltig sind. Dazu haben sich die 
Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt. Wir werden das
deutsche Unternehmensteuerrecht zum 1. Januar 2008 reformieren. 
Nachdem nun die Vorschläge des Sachverständigenrats und der Stiftung 
Marktwirtschaft auf dem Tisch liegen, ist der Meinungsbildungsprozess
in der Union, bei unserem Koalitionspartner sowie in der 
Bundesregierung voll angelaufen. Bis zur Sommerpause sollen Eckpunkte
aufgestellt werden und bis Ende 2006 ein Regierungsentwurf vorliegen.
Auch werden wir das Einkommensteuerrecht weiter vereinfachen und 
Ausnahmetatbestände reduzieren. So werden wir z. B. morgen im 
Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung 
missbräuchlicher Steuergestaltungen beschließen. Es wäre 
begrüßenswert, wenn sich die FDP an den beabsichtigten Reformvorhaben
der Koalition konstruktiv beteiligt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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