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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Palliativmedizin und Hospizarbeit stellen humanen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar

Berlin (ots)

Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichts zur
Palliativmedizin und Hospizarbeit der Enquete-Kommission an den
Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse erklärt der Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der
modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Hospizarbeit und Palliativmedizin haben es sich zur Aufgabe
gemacht, Menschen an ihrem Lebensende beizustehen. Ihre Angebote sind
in vielen Fällen für ein Sterben in Würde unverzichtbar geworden.
Im Mittelpunkt der beiden Bereiche steht das Anliegen, Menschen im
Sterben nicht alleine zu lassen und darüber hinaus für eine
exzellente Schmerz- und Symptomkontrolle zu sorgen. Beide Bereiche
helfen so, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren und dem Wunsch
nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens wirkungsvoll entgegen zu
treten.
Die Hospiz- und Palliativversorgung weist in Deutschland leider
jedoch immer noch erhebliche Defizite auf. In manchen Regionen ist
ihr Zustand sogar desolat.
Um dem großen Nachholbedarf in der Entwicklung hospizlicher und
palliativmedizinischer Strukturen gerecht zu werden und um der
Forderung nach lebensbegrenzenden und lebensbeendenden Maßnahmen ein
Gegengewicht entgegen zu halten, ist die Förderung hospizlicher und
palliativmedizinischer Arbeit im ambulanten und stationären Bereich
eine vordringliche medizinische, gesellschaftliche und politische
Aufgabe.
Aus diesem Grund haben sich die Vertreter der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion für eine Beratung dieses Themas in der Enquete-
Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin eingesetzt.
Der heute an Bundestagspräsident Thierse übergebene
Zwischenbericht zu Palliativmedizin und Hospizarbeit geht auf diese
Initiative zurück. Die Enquete-Kommission setzt sich in diesem
Zwischenbericht mit den grundlegenden Fragen zu einer Verbesserung
der Situation auseinander und hat einen Empfehlungskatalog an den
Deutschen Bundestag erstellt.
Zu den wichtigsten Verbesserungsvorschlägen gehört der Anspruch
auf eine adäquate palliativmedizinische und hospizliche Versorgung
als Säule in der Gesundheitsversorgung, also eine Versorgung für alle
Patienten, wenn sie diese benötigen, und zwar zu jeder Zeit und in
jeder Situation. Im stationären Bereich wäre hier eine Bedarfszahl
von 35 Palliativbetten/1 Millionen Menschen und 20 Hospizbetten/1
Millionen Menschen von Nöten. Damit einher geht die Forderung nach
einem Ausbau spezialisierter Palliativpflege im ambulanten Bereich
durch Bildung von Palliative-Care-Teams.
Hinsichtlich der Qualifikation der Pfleger ist es notwendig,
Palliativpflege als reguläre und strukturierte Zusatz-Weiterbildung
für Pflegeberufe einzuführen sowie Palliativmedizin in die Ausbildung
der Krankenpflege und Altenpflege zu integrieren. Ebenso gilt es bei
der Medizinerausbildung Palliativmedizin als Pflichtlehr- und
–Prüfungsfach an den Universitäten zu etablieren und den Ausbau von
Lehrstühlen für Palliativmedizin zu fördern. Neben der Lehre sollte
auch die Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes Palliativ- und
Hospizversorgung an Universitäten erfolgen.
Neben einer Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller
beteiligten Berufsgruppen, gehört zu einer adäquaten
Patientenversorgung auch die Möglichkeit einer Freistellung von
Angehörigen zur Sterbebegleitung. Das Modell der
„Familienhospizkarenz“, das bereits in mehreren Ländern erfolgreich
eingeführt wurde, erscheint hierfür geeignet.
Schließlich sollte ein „runder Tisch“ eingeführt werden, der
regelmäßig alle relevanten Gruppen zusammenführt und das Thema in der
Öffentlichkeit stärker als bisher zum Tragen bringt.
Die menschliche Qualität einer Gesellschaft misst sich daran, wie
sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Palliativmedizin und
Hospizarbeit stellen den humanen Entwurf einer Gesellschaft dar, die
ein Sterben in Würde ermöglicht.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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