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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Göbel: Kalkulierter Verfassungsbruch bei BOS-Gesetz

Berlin (ots)

Anlässlich der heute im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages durchgeführten öffentlichen Anhörung von
Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt
für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige
Berichterstatter Ralf Göbel MdB:
Die Anhörung der Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Errichtung
einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben haben die bereits bestehenden
verfassungsrechtlichen, vergaberechtlichen und kartellrechtlichen
Bedenken deutlich verstärkt.
Der Gesetzesentwurf ist fehler- und mangelhaft; es handelt sich um
ein „Rumpfgesetz zum Rumpfnetz“. Angesichts der in der Anhörung
angesprochenen ernsthaften Verstöße gegen verfassungsrechtliche
Grundsätze darf das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet werden.
Unstreitig ist, dass alle Beteiligten die schnelle Einführung des
Digitalfunks für BOS anstreben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte
bereits im Jahr 2003 einen entsprechenden Antrag im Deutschen
Bundestag gestellt. Die Anhörung hat nun aber ergeben, dass das
fehlerhafte BOS-Gesetz gar nicht zu einer Beschleunigung der
Einführung des Digitalfunks beiträgt; die Errichtung der
Bundesanstalt für Digitalfunk für BOS ist im Übrigen für das
Weiterbetreiben des Vergabeverfahrens nicht notwendig . Da die
verfassungsmäßig gebotene Beteiligung der Bundesländer nicht erfolgt
ist, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue vor.
Unverzichtbar sind deshalb der Abschluss des Verwaltungsabkommens und
der Satzung, da sonst aufgrund der fehlenden Mitwirkungsrechte keine
Handlungsfähigkeit vorhanden ist. Darüber hinaus haben sich auch im
Hinblick auf das Vergabeverfahren weitere Probleme ergeben. Es ist z.
B. nicht geklärt, ob nach Errichtung der Bundesanstalt diese wirksam
in das Vergabeverfahren eintreten kann.
Der vorgetragene Wunsch nach einer pragmatischen Betrachtung ohne
Ansehen der rechtlichen Problematik und nach Beschleunigung durch
Handlungsdruck trotz zugegebener Risiken vermag angesichts der
gravierenden Rechtsmängel nicht zu überzeugen.
Darüber hinaus wird das Budgetrecht des Parlamentes aufgrund des
Ausschlusses von wesentlichen Vorschriften der BHO ausgehöhlt.
Es ist deshalb dringend erforderlich, ein sorgfältig nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen erarbeitetes Gesetz zu verabschieden.
Wie am 18.03.2005 im Beschluss der Innenministerkonferenz vereinbart,
sollten zunächst Verwaltungsabkommen und Satzung geschlossen bzw.
erlassen und dann die entsprechende BOS-Stelle errichtet werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass ein
verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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