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Baumann: Rot-Grün diskriminiert Kinder beim Unterhaltsrecht

Berlin (ots)

Anlässlich des rot-grünen Mehrheitsvotums im
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gegen die Petition einer
alleinerziehenden Mutter, welche die von Rot-Grün unterlassene
Anpassung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) an
das Unterhaltsrecht nach §1612 BGB beklagt, erklärt der Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB:
Auf ihre alten Tage leistet sich die rot-grüne Koalition einen
familienpolitischen Skandal, der so gar nicht zu den selbst ernannten
Vorkämpfern einer diskriminierungsfreien Gesellschaft zu passen
scheint. Die Bundesregierung nämlich leistet sich seit vier Jahren
die Diskriminierung von Kindern, deren alleinerziehender Elternteil
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezieht. Dies ist um so
unverständlicher, als SPD und Grüne 2001 mit dem reformierten
Unterhaltsrecht nach §1612 BGB - also dort, wo es einen
unterhaltspflichtigen Partner gibt – die Lage der Kinder von
Alleinerziehenden verbessern wollten. Und tatsächlich bleibt nach der
neuen Unterhaltsformel des BGB mehr für die Betroffenen übrig.
SPD und Grüne hatten diese Reform mit der Sicherung des
Existenzminimums begründet. Seltsamerweise hatte man dabei aber
diejenigen Alleinerziehenden vergessen, die - aus welchen Gründen
auch immer - nicht auf einen unterhaltspflichtigen Elternteil
zurückgreifen können. Unverständlicherweise ist nämlich das
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) nicht an das neue Leistungsniveau des
Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst worden. Seitdem haben wir in
Deutschland zwei verschiedene Existenzminima für Kinder – je nachdem,
ob sie auf einen unterhaltspflichtigen Elternteil oder auf den Staat
angewiesen sind.
Ein Beispiel: zwei Alleinerziehende, die 2001 beide den gleichen
Sozialhilfesatz bezogen, bekamen dennoch für ein zweijähriges Kind
monatlich einen um etwa 60 Euro differierenden Unterhalt – je
nachdem, ob sie ein „BGB-Kind“ (158 €) oder ein „UVG-Kind“ (97 €)
aufzogen.
Über diese absurde Lage beklagen sich seit Jahren Alleinerziehende
beim Petitionsausschuss. Die heutige Entscheidung von SPD und Grünen,
das Verfahren abzuschließen, ist ein weiterer Bruch rot- grüner
Regierungspolitik mit früheren Versprechungen und ein Schlag ins
Gesicht der betroffenen alleinerziehenden Mütter. Die rot-grüne
Weigerung, diese Petitionen zu unterstützen, ist gleichzeitig
exemplarisch für den Unwillen dieser Regierung, sich mit den von ihr
selbst fabrizierten Widersprüchen in der Familienpolitik überhaupt zu
beschäftigen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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