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IKK e.V. unterstützt Klage gegen Fehlfinanzierung der GKV

Berlin (ots)

Der IKK e.V. unterstützt die Klagen der Krankenkassen, so auch der Innungskrankenkassen, beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. Seit langem beklagen die Innungskrankenkassen die bei weitem nicht ausreichende Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden oder der Kosten der Telematik-Infrastruktur - aus Sicht der IKKn allesamt gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Obwohl schon mehrfach, zuletzt im aktuellen Koalitionsvertrag, in Bezug auf die Versorgung der Bürgergeldbeziehenden eine Abhilfe versprochen wurde, ist bislang nichts geschehen. Die gesetzlichen Krankenkassen bleiben auf zwei Dritteln der Kosten sitzen: Die 10-Milliarden-Euro-Lücke pro Jahr lastet auf 75 Millionen Versicherten und ihren Arbeitgebern.

Aus Sicht der Innungskrankenkassen verletzt dies das gesetzliche verbriefte Recht der Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das verfassungsrechtliche Gebot der Zweckbindung von Beiträgen. Eine höchstrichterliche Klärung ist deshalb dringend nötig, damit nicht die Beitragszahlenden, also die Versicherten und Arbeitgeber, finanziell weiterhin in Verantwortung genommen werden.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erläutert: "Als Sachwalter der Rechte der Beitragszahlenden und als Treuhänder der Beitragsgelder ist es nicht länger hinnehmbar, dass Unternehmen und Beschäftigte eine staatliche Fürsorgeaufgabe mitfinanzieren, für die der Bund die Verantwortung trägt. Jahr für Jahr fehlen rund zehn Milliarden Euro in den Kassen, weil der Bund für Bürgergeldbeziehende nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten übernimmt - das treibt Lohnnebenkosten nach oben und schwächt den Wirtschaftsstandort." Wer Arbeit in Deutschland stärken wolle, müsse die Beitragszahlenden entlasten, fordert Wollseifer. "Mit der Klage senden wir ein klares Signal: Die Innungskrankenkassen wollen nicht weiter akzeptieren, dass Sozialbeiträge zweckentfremdet werden, um staatliche Aufgaben der Daseinsfürsorge zu finanzieren. Der Staat darf seine Aufgaben nicht dauerhaft bei den Arbeitgebern und ihren Beschäftigten abladen."

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., schließt an: "Die Innungskrankenkassen vertreten die Interessen von vier Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und deren Arbeitgeber, die jeden Monat einen spürbaren Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen - sie haben ein Recht darauf, dass diese Gelder ausschließlich der Gesundheitsversorgung zugutekommen. Es ist nicht akzeptabel, dass sie eine Finanzlücke ausgleichen müssen, für die der Bund verantwortlich ist."

Der Vorstandsvorsitzende weiter: "Wir hoffen, dass die Gerichte möglichst schnell Klarheit schaffen und die rechtswidrige Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden beenden. Bis dahin stehen die Innungskrankenkassen fest an der Seite des GKV-Spitzenverbandes: Es braucht jetzt Rechtssicherheit, damit Versicherte und Arbeitgeber wissen, dass ihre Beiträge fair, zweckgebunden und transparent verwendet werden."

Der Weg über die Klage gegen die Beitragsbescheide ist notwendig, weil die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht direkt eine Verfassungsklage einreichen können. Die Innungskrankenkassen setzen sich deshalb schon seit langem für erweiterte Klagerechte der Krankenkassen ein. Bereits 2024 hatte Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., auf einer IKK e.V.-Pressekonferenz betont: "Krankenkassen müssen die Möglichkeit haben, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen gesetzgeberische Eingriffe vorzugehen, wenn Beitragsmittel für fremde politische Zwecke zweckentfremdet werden."

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Pressekontakt:

Leitung Kommunikation | Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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