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Baumfrüchte auf Abwegen
Der ADAC erklärt, wer für Kastanien-Schäden haftet

Baumfrüchte auf Abwegen / Der ADAC erklärt, wer für Kastanien-Schäden haftet
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Baumfrüchte auf Abwegen

Der ADAC erklärt, wer für Kastanien-Schäden haftet

Passend zum September hat der Herbst in Hessen und Thüringen Einzug gehalten. Während die goldene Nachmittagssonne, das bunte Laub an den Bäumen und die Kürbisse auf den Feldern für viele den Start in die gemütliche Zeit des Jahres bedeuten, sollten Autofahrer bei der Parkplatzsuche jetzt besonders wachsam sein. Kastanien und andere Baumfrüchte können zum Ärgernis für Fahrzeugbesitzer werden und teure Dellen in der Karosserie verursachen.

Wer haftet für die herbstlichen Dellen?

„Ob Kastanien, Eicheln oder Walnüsse, im Herbst können herabfallende Baumfrüchte Dellen auf Motorhaube oder Autodach hinterlassen. Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer bei der Parkplatzsuche besonders aufmerksam sein“, rät Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Der Blick nach oben lohnt sich, denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind dazu verpflichtet Warnschilder aufzustellen, oder Schadenersatz zu übernehmen, wenn Kastanien Schäden am Fahrzeug verursachen.

Die herabfallenden Baumfrüchte werden rechtlich als „allgemeines Lebensrisiko“ bewertet. Anders als bei morschen Ästen, die auf das Fahrzeug krachen, können die Besitzer der Bäume nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn herunterfallende Kastanien Schäden am Auto verursachen.

Vielmehr handelt es sich dabei um ein natürliches Ereignis, das von Autofahrern vorhergesehen werden muss.

Versicherungsschutz überprüfen

Stellen Autofahrer Schäden am Auto durch herabfallende Kastanien fest, kann die Teil- oder Vollkasko-Versicherung kontaktiert werden. „Allerdings kommen Teilkaskoversicherungen in der Regel nur für Schäden auf, die in Zusammenhang mit Sturmböen verursacht wurden,“ erklärt Oliver Reidegeld. Für diesen Fall muss jedoch nachweislich eine Windstärke von mindestens 8 (mind. 62 km/h Windstärke) vorgeherrscht haben. Bei normalem Herbstwetter zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.

Wer eine Vollkaskoversicherung hat, sollte diese im Schadensfall prüfen. Ob die Versicherung den Schaden durch Kastanienschlag abdeckt, wird in der Regel jedoch individuell für jeden Fall entschieden. Zudem sollten Fahrzeugbesitzer vorab genau abwägen, ob sie die Reparatur selber zahlen oder ihre Versicherung mit jeweiliger Selbstbeteiligung nutzen. Mögliche Hochstufungen können sich nachteilig für den Fahrzeughalter auswirken.

Tipps zum Parken im Herbst:

  • Bäume meiden: Parkplätze so auswählen, dass das Auto nicht direkt unter großen Bäumen steht. Speziell auf Kastanien- oder Nussbäume achten.
  • Schutz von oben: Falls möglich Garagen, Überdachungen oder Parkhäuser nutzen, um Schäden vorzubeugen.
  • Autoabdeckung: Eine Abdeckung schützt den Lack vor Eichelschäden und anderen Umwelteinflüssen.
  • Scheibenabdeckung: Schutzfolien für die Windschutzscheibe sind effektiv und einfach anzubringen.

Pressekontakt

Maike Willeitner

T +49 69 66 07 85 05

maike.willeitner@hth.adac.de

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Unternehmenskommunikation
Lyoner Straße 22
60521 Frankfurt am Main
T +49 69 66 07 85 00
 presse@hth.adac.de
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V.i.S.d.P.:
Oliver Reidegeld, Pressesprecher
 oliver.reidegeld @hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

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