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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

"Internetpranger" - Flickenschusterei statt rechtsstaatlich richtige Lösung

"Internetpranger" - Flickenschusterei statt rechtsstaatlich richtige Lösung
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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zeigt sich von dem Beschluss der Bundesregierung zu einem neuen Gesetz zur Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Weg nur unter bestimmten Voraussetzungen frei gemacht hat. Doch das Gesetz weist nach wie vor verfassungsrechtliche Mängel auf und richtet sich nicht nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.

Mit dem Urteil zum § 40 Abs. 1a des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetzbuches (LFGB) hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Az.: 1 BvF 1/13) beschlossen, dass eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen nur verfassungsgemäß ist, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden und die Norm verfassungskonform angewandt wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legte daraufhin einen Gesetzentwurf vor, der eine Löschungsfrist von sechs Monaten vorsieht. Dieser wurde am gestrigen Dienstag vom Kabinett beschlossen. Der Zentralverband kritisiert: "Das BVerfG hat eine rein rechtliche Bewertung vorgenommen und klare Grenzen aufgezeigt. Dabei haben die Richter festgestellt, dass eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen existenzgefährdende Folgen haben kann. Gerade deshalb ist aber politisch eine verpflichtende Veröffentlichung aus unserer Sicht auch mit Löschungsfrist höchst bedenklich. Sie gleicht dem mittelalterlichen 'Pranger' und greift tief in die Grundrechte eines Unternehmers ein, vor allem, wenn der Verstoß nicht einmal rechtskräftig festgestellt wurde", so Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. "Besser wäre eine Regelung, die die verlangte verfassungskonforme Anwendung durch die Behörden flächendeckend garantiert, statt eine sinnlose Löschungsfrist zu schaffen. Das Internet vergisst nicht. Was soll eine Löschung der Veröffentlichung bringen, wenn längst Screenshots gespeichert sind?" Besonders für kleine Handwerksbetriebe können Veröffentlichungen von Verstößen existenzvernichtend sein. So prüft der Zentralverband, ob sich der Staat haftbar machen lassen muss, wenn sich die Einschätzung der Lebensmittelüberwachung im Nachgang als falsch herausstellt.

Zusätzlich missachtet das Gesetz in der jetzt beschlossenen Form den Koalitionsvertrag: Die Regierungsparteien wollten eine "rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen [...] auf Grundlage eines einheitlichen Bußgeldkataloges". "Trotz unserer umfangreichen Stellungnahmen und Hinweise verstößt die Regierung bereits wenige Monate nach Unterschrift gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag. Daran ändert auch die anderslautende Behauptung des BMEL in seiner Presseerklärung nichts. Weder gibt es einen Bußgeldkatalog, noch können wir die vereinbarte 'freiwillige Basis' der Veröffentlichung erkennen, genauso wenig wie die Beschränkung auf Verstöße gegen die 'Lebensmittelsicherheit'. Hygiene- oder Kennzeichnungsverstöße haben mit der Sicherheit eines Lebensmittels zumeist nichts zu tun", erläutert Schneider. Der Zentralverband fordert daher statt "Flickenschusterei" eine eindeutige Regelung, die die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit klar einhält und hierbei sowohl die Interessen der Verbraucherschaft als auch die Grundrechte der Unternehmer gewährleistet.

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die Deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 11.347 Betrieben mit ca. 273.700 Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der Deutschen Innungsbäcker, indem er auf die Politik zugeht und die Belange des Bäckerhandwerks vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten vertreten. Die Geschäfte leitet Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider.

Pressekontakt:
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Meike Bennewitz, Pressereferentin
Tel:
(030) 20 64 55-30
(030) 20 64 55-56
E-Mail: 
zv@baeckerhandwerk.de 
bennewitz@baeckerhandwerk.de

Internet: www.baeckerhandwerk.de 
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