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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen

Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen
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Berlin, 09. Juli 2018. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland verständigen.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Ausbildungsvergütung geeinigt:

Ab 1. September 2018:

Im 1. Ausbildungsjahr 565 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr 670 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr 800 Euro monatlich brutto.

ab 1. September 2019:

im 1. Ausbildungsjahr 615 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr 700 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2020 gekündigt werden.

In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. In der Protokollnotiz sprechen sich die Tarifvertragsparteien außerdem für die flächendeckende Einführung von Azubi-Tickets aus, da akademische Bildung und duale Berufsausbildung gleichbehandelt werden sollten. Die Tarifvertragsparteien sehen hierbei auch staatliche Institutionen in der Pflicht, entsprechende Mobilitätshilfen für Auszubildende zu schaffen und zu finanzieren. Die Tarifvertragsparteien betonen zudem deutlich ihre Erwartung, dass der Staat seiner Verpflichtung nachkommt, entsprechende, ausreichende Infrastrukturangebote im Mobilitätsbereich zur Verfügung zu stellen und für Auszubildende zu finanzieren. Ergänzend sieht der Tarifvertrag für Ausbildungsbetriebe die Verpflichtung vor, dort, wo vom Verkehrsverbund oder Verkehrsbetrieb, in dessen Einzugsbereich die Ausbildungsstätte liegt, ein Azubi-Ticket angeboten wird, die Kosten eines Azubi-Tickets bis zu einer Höhe von 30,-- EUR monatlich zu tragen, soweit diese Kosten nicht vom jeweiligen Bundesland, Landkreis oder der jeweiligen Gemeinde getragen werden.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2018 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Anlage

Foto: Gute Nachrichten für Auszubildende im Bäckerhandwerk

Pressekontakt

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Michael Wippler, Präsident

Tel: (030) 20 64 55-0

E-Mail: zv@baeckerhandwerk.de

Internet: www.baeckerhandwerk.de

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 11.347 Betrieben mit ca. 273.700 Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der deutschen Innungsbäcker, indem er auf die Politik zugeht und die Belange des Bäckerhandwerks vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten vertreten. Die Geschäfte leitet Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider.

Pressekontakt:
Meike Bennewitz, Pressereferentin
Tel: (030) 20 64 55-56
E-Mail:  bennewitz@baeckerhandwerk.de

Internet: www.baeckerhandwerk.de 
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