Erfolg für Saubere Luft in München: Tempo 30 an der Landshuter Allee bleibt
München (ots)
- Münchner Oberbürgermeister Krause hat Anordnung von Tempo 50 an der Landshuter Allee zurückgenommen
- Deutsche Umwelthilfe wird Klageverfahren für erledigt erklären
- Durch DUH unterstützte Anwohner hatten zuvor Eilverfahren gewonnen und so Tempo 30 vorläufig gesichert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des neuen Münchner Oberbürgermeisters Dominik Krause, die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee rückgängig zu machen. Ein entsprechendes Schreiben erreichte die DUH am Donnerstag. Damit ist der Erhalt von Tempo 30 gesichert. Die DUH wird das laufende Klageverfahren gegen die Aufhebung für erledigt erklären. Gleiches gilt für die von der DUH unterstützten Anwohner, die im Eilverfahren erfolgreich waren.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft und die Menschen in München. Anders als sein Vorgänger hat Oberbürgermeister Krause verstanden, dass die Einhaltung eines wirksamen Luftreinhalteplans keine Lappalie, sondern Grundvoraussetzung für ein rechtsstaatliches Vorgehen ist. Nach den beiden gewonnenen Eilverfahren für mehr Tempo 30 in Berlin ist dies ein weiterer großer Erfolg für Saubere Luft, mehr Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in deutschen Städten. Wir werden unseren Einsatz für mehr Tempo 30 fortsetzen."
Hintergrund:
Im Februar waren zwei von der DUH unterstützte Anwohner im Eilverfahren erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschaffung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee vorgegangen. Die Abschaffung ging auf die Initiative des damaligen Oberbürgermeisters Reiter zurück. Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde der Stadt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Die Stadt musste daher zu Tempo 30 zurückkehren. Über den Eilantrag der DUH musste daher nicht mehr entschieden werden. Gleichwohl blieb die Anordnung zur Abschaffung von Tempo 30 formell bestehen, sie war durch die Eilentscheidungen aber nicht mehr vollziehbar. Dies hat der jetzige Oberbürgermeister nun rückgängig gemacht. Die gegen die Anordnung anhängigen Hauptsacheklageverfahren können daher für erledigt erklärt werden. Die Einführung von Tempo 30 war ursprünglich durch eine erfolgreiche Luftreinhalteklage der DUH über mehrere Instanzen hinweg erstritten worden.
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