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Bremen versagt beim Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage ein

Bremen (ots)

  • Emissionen des Landes Bremen sinken zu langsam: Statt der gesetzlichen Vorgabe zur CO2-Minderung um 60 Prozent wird bis 2030 lediglich eine Minderung von 40 bis 45 Prozent erwartet
  • Bremer Senat ignoriert Fristen für Klimaschutzbericht und zusätzlichen Maßnahmenkatalog - DUH reicht Klage beim Oberverwaltungsgericht in Bremen ein
  • DUH fordert Bremer Senat auf, konkrete, wirksame und quantifizierte Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht heute Klimaklage gegen den Bremer Senat beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ein. Ziel der Klage ist die Ausarbeitung eines wirksamen Klimaschutzplans, der darlegt, wie Bremen sein gesetzliches Klimaschutzziel für 2030 noch erreichen kann und welche zusätzlichen Maßnahmen dafür umgesetzt werden. Nach dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz müssen die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 sinken. Tatsächlich betrug die Minderung im Jahr 2024 lediglich 34,8 Prozent. Eine aktuelle Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, die der Bremer Senat selbst in Auftrag gegeben hat, geht bis 2030 von einer maximal 45-prozentigen Minderung der CO2-Emissionen aus - selbst wenn alle geplanten Klimaschutzmaßnahmen des Landes vollständig umgesetzt würden.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Bremer Senat behandelt sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung und verstößt damit gegen Recht und Gesetz. Obwohl Bremen nachweisbar zu wenig CO2 einspart, lässt der Senat Frist um Frist verstreichen und legt keinen zusätzlichen Maßnahmenkatalog vor. Damit verspielt der Bremer Senat wertvolle Zeit, die für wirksamen Klimaschutz dringend gebraucht wird. Wir lassen das nicht weiter zu und werden den Senat mit unserer Klimaklage zum Handeln zwingen. Bremen muss umgehend sämtliche Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehören insbesondere eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, ein deutlich stärkerer Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung."

Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz sieht für den Fall einer drohenden Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vor. Nach Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 hätte der Senat der Bremischen Bürgerschaft spätestens bis zum 31. Mai 2026 berichten müssen, ob das Klimaziel für 2030 voraussichtlich erreicht wird. Ein solcher Bericht wurde nicht veröffentlicht.

Da die vorliegenden Zahlen deutlich auf eine Zielverfehlung hindeuten, hätte der Senat zudem spätestens bis zum 31. Juli 2026 den Entwurf eines zusätzlichen Maßnahmenkatalogs vorlegen müssen. Auch dies ist bisher nicht geschehen. Dadurch werden sowohl die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat als auch der anschließende Beschluss eines wirksamen Klimaschutzplans rechtswidrig blockiert.

Link:

Die Klageschrift können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://l.duh.de/p260805

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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