Nervengift im Ackerbau: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen zwei gesundheits- und umweltschädliche Pestizide
Berlin (ots)
- DUH reicht Klage gegen Insektizide Decis Forte und GAT DECLINE 2.5 EC ein
- Wirkstoff Deltamethrin mit Hinweisen auf Schäden für frühkindliche Gehirnentwicklung und Umwelt
- DUH fordert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, gesundheitsschädliche Pestizide unverzüglich vom Markt zu nehmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht, um die Zulassungen der Pestizide Decis Forte und GAT DECLINE 2.5 EC zu widerrufen. Beide Mittel enthalten den Wirkstoff Deltamethrin, der im Verdacht steht, die menschliche Gesundheit und Ökosysteme erheblich zu schädigen. Die DUH fordert das BVL auf, die Zulassungen dieser Pestizide umgehend zu überprüfen und zu widerrufen. Anlass sind neue wissenschaftliche Hinweise auf neurotoxische Effekte bereits bei sehr niedrigen Dosen sowie mögliche Gefahren für die frühkindliche Hirnentwicklung.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Schutz der Menschen und der Biodiversität muss endlich auch in der Landwirtschaft oberste Priorität haben. Es ist erschreckend, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veraltete Risikobewertungen nicht aktualisiert, obwohl neue Studien die Gefahren - vor allem für die Entwicklung von Kindern - längst nahelegen. Dass diese Erkenntnisse ignoriert werden, ist aus unserer Sicht unverantwortlich und rechtswidrig. Ein Bundesamt darf nicht zum verlängerten Arm von Industrieinteressen werden, sondern muss konsequent die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Wir werden mit unseren Klagen dafür sorgen, dass diese gefährlichen Pestizide vom Markt verschwinden - wenn nötig bis zur letzten Instanz."
Hintergrund:
Deltamethrin gehört zu den Pyrethroiden, also synthetischen Insektiziden, und wird im Ackerbau, etwa im Raps- und Zuckerrübenanbau verwendet. Tierstudien zeigen Hinweise auf schädliche hormonelle Wechselwirkungen mit dem Nervensystem, insbesondere während sensiblen Entwicklungsphasen des Gehirns - und das schon bei Dosen unter 1 Milligramm pro Liter, die von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) eigentlich als "ohne beobachtete schädliche Wirkung" (NOAEL) eingestuft werden. Rückstände von Deltamethrin können über Lebensmittel aufgenommen werden und stellen ein besonderes Risiko für Schwangere und deren Kinder dar. Darüber hinaus ist der Stoff hochgiftig für Insekten und für aquatische Lebewesen.
Link:
Studie zur Schädlichkeit von Deltamethrin: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0304389424034745
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Klinger & Geulen
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