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Bestattungsvorsorge und Preisentwicklung: Warum die einmal festgelegte Summe überprüft gehört

Bestattungsvorsorge und Preisentwicklung: Warum die einmal festgelegte Summe überprüft gehört
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Bad Wildungen (ots)

Wer seine Bestattung im Voraus regelt, legt eine Summe für einen Zeitpunkt fest, der Jahre oder Jahrzehnte in der Zukunft liegt. In dieser Zeit verändern sich die Preise - und zwar zuletzt deutlicher als der allgemeine Verbrauch. Ein Blick in die amtliche Statistik zeigt, worauf Vorsorgende achten sollten.

Das Statistische Bundesamt erfasst im Verbraucherpreisindex zwei Positionen, die für Bestattungen maßgeblich sind: "Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühr" sowie "Sarg, Urne, Grabstein o. a. Begräbnisartikel". Beide sind zuletzt spürbar gestiegen. 2023 legten die Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren um 5,4 Prozent zu, die Begräbnisartikel um 5,8 Prozent - bei einer allgemeinen Teuerung von 5,9 Prozent. 2024 stiegen die Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren um 4,6 Prozent und die Begräbnisartikel um 3,9 Prozent, während die Verbraucherpreise insgesamt nur noch um 2,2 Prozent zunahmen.

Der zweite Wert ist der entscheidende. Während sich die allgemeine Inflation zurückbildete, blieben die Bestattungspreise auf hohem Niveau. Rechnerisch summieren sich allein die beiden Jahre 2023 und 2024 bei den Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren auf gut zehn Prozent. Wer seine Vorsorge vor zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossen und seither nicht angepasst hat, sollte davon ausgehen, dass die damals kalkulierte Summe heute weniger trägt als gedacht.

Ein erheblicher Teil der Kosten liegt dabei außerhalb des Einflussbereichs des Bestatters. Friedhofsgebühren werden von den Kommunen festgesetzt und unterscheiden sich regional stark. Wie stark dieser Block gewachsen ist, zeigt eine weitere Zahl des Statistischen Bundesamtes: Die Städte und Gemeinden der Flächenländer nahmen 2023 rund 929,8 Millionen Euro an Gebühren und ähnlichen Entgelten im Friedhofs- und Bestattungswesen ein, zehn Jahre zuvor waren es rund 730 Millionen Euro. In dieser Zahl spiegelt sich allerdings nicht nur die Gebührenhöhe, sondern auch die gestiegene Zahl der Bestattungen.

Denn die Nachfrage wächst. 2024 starben in Deutschland rund eine Million Menschen, 16 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Im Bestattungshandwerk waren 2023 rund 26.300 Personen tätig, die Umsätze lagen bei etwa 2,32 Milliarden Euro.

Für die Praxis der Vorsorge folgt daraus dreierlei. Erstens sollte im Vorsorgevertrag der gewünschte Leistungsumfang beschrieben sein und nicht nur ein Geldbetrag. Zweitens gehört die Frage geklärt, wie der Vertrag mit Preissteigerungen umgeht - die Verzinsung eines Treuhandguthabens gleicht die Teuerung nicht zwangsläufig aus. Drittens sollten die Friedhofsgebühren gesondert betrachtet werden, weil sie sich nach der Satzung des jeweiligen Friedhofsträgers richten und sich unabhängig von den Leistungen des Bestatters ändern können.

Eine amtliche Durchschnittszahl für "die" Bestattung in Deutschland gibt es dabei nicht. Kursierende Pauschalbeträge beruhen auf unterschiedlich zusammengestellten Leistungspaketen und sind für die eigene Planung wenig aussagekräftig. Belastbar ist allein ein schriftliches Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen. Ein Gespräch mit dem Bestatter, in mehrjährigem Abstand wiederholt, ist deshalb sinnvoller als eine einmalige Festlegung.

Für Informationen und Beratung zur Bestattungsvorsorge steht das Deutsche Institut für Bestattungskultur zur Verfügung. Das DIB ist eine Dienstleistungs- und Servicegesellschaft von hessenBestatter und Bestatterrheinlandpfalz, den Landesinnungsverbänden für das hessische und rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk. Als solche ist das DIB seit vielen Jahren im Bereich Bestattungsvorsorge tätig und mit Bestattern in ganz Deutschland verbunden.

Pressekontakt:

Gero Jentzsch
Bereichsleiter Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz
Landesinnungsverband für das Tischler- und Bestatter-Handwerk sowie Montagegewerbe
Auf der Roten Erde 9
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 7919-71
Fax: 05621 7919-89
E-Mail: jentzsch@leben-raum-gestaltung.de

Original-Content von: DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, übermittelt durch news aktuell

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