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VNW-Direktor Andras Breitner: Justizsenatorin Gallina muss für eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte sorgen

87/2025

Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, hat es oft schwer, aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Partner oder Partnerin ausscheiden zu können. Mitunter hilft den Betroffenen nur noch die Klage vor Gericht. Das kann langwierige Verfahren bedeuten. Mit einer Bundesratsinitiative will der Senat erreichen, dass Opfer häuslicher Gewalt unkompliziert aus dem Mietvertrag einer gemeinsamen Wohnung ausscheiden können.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter der Hansestadt unterstützen alle Möglichkeiten, häusliche Gewalt zu verhindern und den Opfern zu helfen. Insofern ist der Hamburger Vorstoß im Bundesrat zu begrüßen.

Allerdings haben wir Sorge, dass die Umsetzung derartiger Regelungen an der mangelnden personellen Ausstattung der Hamburger Gerichte scheitern wird. Was nutzt das beste Gesetz, wenn am Ende die Gerichte (viel zu) lange Zeit benötigen, um Recht und Gesetz durchzusetzen?

Versäumnisse der Justizsenatorin

Es entsteht der Eindruck, dass die Justizsenatorin mit derartigen ‚Erfolgsmeldungen‘ von eigenen Versäumnissen ablenken will. So beklagen Hamburger VNW-Mitgliedsunternehmen seit Jahren überlange Verfahrensdauern bei Räumungsprozessen in Mietsachen und bei Nachlassverfahren.

Der Personalmangel in der Hamburger Justiz – sowohl in der Richterschaft als auch bei den Geschäftsstellenbeamtinnen bzw. Geschäftsstellenbeamten – hat inzwischen Ausmaße angenommen, die zu nicht mehr tragbaren Verzögerungen führen.

Klagen von VNW-Unternehmen

So berichten VNW-Unternehmen beispielsweise vermehrt, dass von der Einreichung der Räumungsklage gegenüber dem Mieter bis hin zum Urteil (Titel) selbst in einfach gelagerten Fällen wie massivem Zahlungsverzug des Mieters oftmals sechs bis zwölf Monate vergehen.

In dieser Zeit zahle der beklagte Mieter, der seine Wohnung ohnehin verlieren werde, erfahrungsgemäß keine Miete mehr. Die Leidtragenden sind andere Mieterinnen und Mieter sowie Genossenschaftsmitglieder, die diese Mehrkosten über ihre Miete mitzutragen hätten.

Das alles spricht ausdrücklich nicht gegen eine Bundesratsinitiative, über die die Justizsenatorin jetzt berichtet. Die sozialen Vermieter wünschen sich allerdings ein ebensolches Engagement bei der personellen Ausstattung der Gerichte.

Die Funktionsfähigkeit der Gerichte ist fundamental

Die Funktionsfähigkeit der Gerichte ist fundamental für das Funktionieren unserer auf Freiheit und Verantwortung basierenden Gesellschaft. Dazu gehört, dass nicht nur Recht gesprochen, sondern auch in einem überschaubaren Zeitraum durchgesetzt wird.

Für das alltägliche Funktionieren von Gerichten aber ist die Justizsenatorin verantwortlich. Davon dürfen auch Bundesratsinitiativen, so sinnvoll sind sein mögen, nicht ablenken.

25/11/2025

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 473 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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