Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)
„Ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“
DPtV über Veränderungen in der Psychotherapie entsetzt
Berlin, 10. Juli 2026 – „Heute ist ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland. Der Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierung gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes werden psychotherapeutische Leistungen bereits ab dem 1.1.2027 streng budgetiert, psychotherapeutische Praxen werden in Ihrem Leistungsangebot begrenzt. Das ist vor dem Hintergrund einer steigenden Morbidität psychischer Erkrankungen und bereits jetzt bestehender erheblicher Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland eine Katastrophe“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Die Psychotherapie wird im Kern getroffen
Das BStabG gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Praxen und angestellter Psychotherapeut*innen. Die Streichung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit der psychotherapeutischen Leistungen im Paragraphen 87 SGB V muss zurückgenommen werden. Der Gesetzgeber hebelt damit einen Schutzmechanismus aus, der höchstrichterlich längst bestätigt ist, dass Psychotherapeut*innen zur Sicherung eines Mindeststandards an Vergütung der besonderen Regelungen in der Honorarverteilung unterliegen. „Die Folgen werden finanzielle Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten sein. Längst geklärte Standards werden unnötigerweise zurückgenommen – das ist ein gravierender Fehler. Wir fordern hier dringend Verbesserungen im Rahmen des heute ebenfalls abgestimmten Entschließungsantrages, der zumindest einen Teil der Fehler im Gesetzestext angehen will“, sagt Dr. Enno Maaß.
Das Spargesetz bringt Einsparungen zu Lasten der Versorgungskontinuität
„Der Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge ist kontraproduktiv. Denn die Kurzzeittherapie ist eine wichtige und hochwertige Patient*innen-Versorgung in der psychotherapeutischen Praxis“, sagt Dr. Christina Jochim. „Wir verstehen den Kostendruck, aber die Psychotherapie ist völlig unverhältnismäßig stark betroffen von den Kürzungen. Das greift in das Versorgungsgeschehen schädigend ein.“ Auch die Finanzkommission Gesundheit hat die negativen Auswirkungen auf die Versorgung bereits klar benannt.
Entschließungsantrag: Eigenständige Regelungen zur Psychotherapie gefordert
„Die Regierungskoalition hat in letzter Sekunde offenbar verstanden, dass sie mit den allgemeinen Regelungen tief in die Versorgungssituation der Psychotherapie eingreift und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verschlechternd wird. Der Entschließungsantrag ist daher ein wichtiges Signal, enthält aber auch hier Vorschläge, die dringend auf die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung abgepasst werden müssen“, so Jochim und Maaß abschließend.
Mit mehr als 40.000 Psychotherapeut*innen ist die DPtV die größte Interessenvertretung für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung in Deutschland. Die DPtV engagiert sich für die Anliegen ihrer Mitglieder und vertritt erfolgreich deren Interessen gegenüber Politik, Institutionen, Behörden, Krankenkassen und in allen Gremien der Selbstverwaltung der psychotherapeutischen Heilberufe.
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