Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Bund der Steuerzahler NRW fordert mutigere Schritte bei der Altschuldenlösung
BdSt NRW begrüßt Übernahme kommunaler Kassenkredite grundsätzlich – fordert aber konkreten Tilgungsplan, Genehmigungsvorbehalt für neue Liquiditätskredite und mutigere Anhebung des Verbundsatzes
Altschuldenlösung in NRW: Richtiger Schritt, aber unvollständiges Gesamtpaket
BdSt NRW fordert mutigere Anhebung des Verbundsatzes
Düsseldorf. Die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vollzogene Übernahme von knapp neun Milliarden Euro an kommunalen Liquiditätskrediten wird vom Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW grundsätzlich unterstützt. Dass das Land Wort hält und die betroffenen Kommunen spürbar entlastet, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Aus Steuerzahlerperspektive bleibt die Altschuldenlösung in ihrer jetzigen Form jedoch unvollständig.
„Dass das Land bei den kommunalen Altschulden endlich konkret handelt, ist ein echter Fortschritt. Allerdings ist mit der Übernahme der Schulden von 167 Städten und Gemeinden noch kein einziger Euro tatsächlich getilgt“, erklärt Rik Steinheuer, Vorstandsvorsitzender des BdSt NRW. „Die knapp neun Milliarden Euro wurden vorerst lediglich von den kommunalen Konten auf ein Landeskonto umgebucht. Die finanzielle Last bleibt für die Steuerzahler bestehen. Umso wichtiger ist es, dass das Land nun einen transparenten und realistischen Tilgungsplan vorlegt, der aufzeigt, wie der Abbau dieser Verbindlichkeiten innerhalb von 30 Jahren verlässlich gelingen soll.“
Zudem fehlen aus Sicht des Steuerzahlerbundes wirksame Vorkehrungen, um ein erneutes Anschwellen der Liquiditätskredite in der Zukunft zu verhindern. Neben verbindlichen Konsolidierungsbeiträgen der betroffenen Kommunen erachtet der BdSt NRW vor allem die Wiedereinführung eines Genehmigungsvorbehalts für Liquiditätskredite als zentralen Baustein. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kassenkredite wieder ihrer ursprünglichen Funktion als kurzfristige Überbrückungshilfe dienen und nicht als dauerhaftes Finanzierungsinstrument missbraucht werden.
Ein weiterer entscheidender Hebel für eine nachhaltige Sanierung der Kommunalfinanzen liegt auf der Einnahmeseite: Die von der Landesregierung vorgesehene Anhebung des Verbundsatzes (von 23 % auf 23,5 %) im kommunalen Finanzausgleich ist zwar der richtige Weg, fällt nach Auffassung des BdSt NRW jedoch noch zu zaghaft aus. Eine weitergehende Erhöhung des Verbundsatzes ist notwendig, um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken. Dies ist der wirksamste Schutz, um die Bürger vor Ort vor immer weiter steigenden Kommunalsteuern und Abgaben zu bewahren.
„Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Damit sie aber zu einer echten Erfolgsgeschichte für ganz Nordrhein-Westfalen wird, muss das Land an den entscheidenden Stellschrauben nachjustieren: verlässliche Tilgung, wirksame Bremsen gegen Neuverschuldung und eine strukturell auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen“, so Steinheuer abschließend.
Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW): Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw.
Kontakt: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Andrea Defeld Tel. 0211 99175-37, Fax: -50 E-Mail: defeld@steuerzahler-nrw.de
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