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BdSt NRW warnt vor steigenden Abfall- und Abwassergebühren

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Kommunale Gebühren machen das Wohnen in Nordrhein-Westfalen erneut teurer. Das zeigt der große Gebührenvergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler NRW. Kosten für Abfallentsorgung und Abwasser-Gebühren steigen. 272 der 396 Kommunen haben Abwassergebühren erhöht. Der Vergleich offenbart auch enorme Preisunterschiede zwischen den Kommunen. Beim Abwasser beträgt die Spanne fast 1.500 Euro im Jahr. Der BdSt NRW fordert Kommunen und Landtag auf, Kostentreiber zu begrenzen und Kalkulationsspielräume bürgerfreundlich zu nutzen.

Gebührenvergleich 2026 zeigt enorme Unterschiede zwischen den Kommunen

Abwassergebühren steigen mehr als doppelt so stark wie die Inflation

Kommunale Gebühren machen das Wohnen in Nordrhein-Westfalen erneut teurer. Das zeigt jetzt der große Abfall- und Abwassergebührenvergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Besonders deutlich steigen die Abwassergebühren: Ein Vier-Personen-Musterhaushalt zahlt im Landesdurchschnitt rund 880 Euro im Jahr. Das sind 4,6 Prozent mehr als 2025. Auch die Abfallgebühren legen weiter zu. Zugleich zeigen enorme Unterschiede zwischen den Kommunen, dass Organisation, Standards und politische Entscheidungen die Belastung erheblich beeinflussen.

„Wer über bezahlbares Wohnen spricht, darf nicht nur auf Mieten und Grundsteuer schauen. Auch Abfall- und Abwassergebühren belasten jeden Haushalt. Gerade weil sich niemand diesen Kosten entziehen kann, müssen die Gebühren transparent, nachvollziehbar und bezahlbar bleiben“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

Abwassergebühren steigen deutlich stärker als die Inflation

Für den Abwasservergleich betrachtet der BdSt NRW einen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 200 Kubikmetern und einer versiegelten Fläche von 130 Quadratmetern.

Dieser Musterhaushalt zahlt 2026 im Landesdurchschnitt 880,25 Euro. Im Vorjahr waren es 841,60 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 4,6 Prozent. Die Abwassergebühren steigen damit mehr als doppelt so stark wie die zuletzt verzeichnete Inflationsrate von 2,1 Prozent.

Insgesamt haben 272 der 396 Städte und Gemeinden ihre Abwassergebühren erhöht. Inzwischen verlangen 113 Kommunen mehr als 1.000 Euro pro Jahr vom BdSt-Musterhaushalt. Vor sechs Jahren waren es noch 21 Kommunen.

Besonders kräftig steigen die Abwassergebühren in:

  • Büren: +32,5 Prozent
  • Bornheim: +28,0 Prozent
  • Kirchlengern: +25,9 Prozent
  • Halle (Westfalen): +25,6 Prozent
  • Welver: +25,3 Prozent

„Solche Gebührensprünge sind für viele Bürgerinnen und Bürger kaum noch nachvollziehbar. Hohe Gebühren dürfen nicht zum Normalfall werden“, erklärt Steinheuer.

Ursachen für die Steigerungen sind unter anderem höhere Beiträge an Wasserwirtschaftsverbände sowie Unterdeckungen aus früheren Gebührenjahren. Hinzu kommen Entscheidungen der Kommunen zur Gebührenkalkulation.

Zwischen Reken und Monschau liegen fast 1.500 Euro

Wie stark der Wohnort über die Belastung entscheidet, zeigt der Vergleich der günstigsten und teuersten Kommunen. In Reken zahlt der BdSt-Musterhaushalt 330,30 Euro im Jahr. In Monschau werden für denselben Musterhaushalt 1.806,30 Euro fällig. Die Differenz beträgt damit 1.476 Euro. Neben örtlichen Gegebenheiten wie beispielweise Topografie und Bevölkerungsdichte, gibt es dafür auch Faktoren, die von der örtlichen Politik beeinflusst werden.

BdSt NRW fordert Änderungen am Kommunalabgabengesetz

Der BdSt NRW fordert die Kommunen auf, bestehende Kalkulationsspielräume bürgerfreundlich zu nutzen. Abwassergebühren dürfen nicht dazu dienen, Überschüsse für den allgemeinen Haushalt zu erwirtschaften. Zudem sollte der Landtag Nordrhein-Westfalen das Kommunalabgabengesetz ändern. Abschreibungen sollten grundsätzlich nur auf Grundlage der tatsächlichen Anschaffungskosten erfolgen. Solange Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert zulässig bleiben, sollen daraus entstehende Mehrerlöse nach Auffassung des BdSt NRW zweckgebunden für den Erhalt der Abwasseranlagen zurückgelegt werden müssen.

„Gebühren dürfen keine versteckten Einnahmequellen zur Sanierung kommunaler Haushalte sein. Die Bürger sollten nur mit den Kosten belastet werden, die für eine verlässliche Abwasserentsorgung tatsächlich notwendig sind“, betont Steinheuer.

Auch die Abfallgebühren steigen weiter

Für den Abfallgebührenvergleich untersucht der BdSt NRW die Belastung eines Vier-Personen-Haushalts mit einer 120-Liter-Restmülltonne und einer 120-Liter-Biotonne. Im Durchschnitt über die unterschiedlichen kommunalen Abfuhrsysteme hinweg zahlt dieser Haushalt 2026 rund 299 Euro. Im Vorjahr waren es rund 288 Euro. Das entspricht einem Anstieg von etwa vier Prozent.

Die Kosten hängen allerdings stark vom jeweiligen Leerungsrhythmus ab. Bei einer 14-täglichen Leerung der Restmülltonne beträgt der Landesdurchschnitt 320,64 Euro. Bei einer vierwöchentlichen Leerung sind es 247,77 Euro. Kommunen mit wöchentlicher Leerung kommen im Durchschnitt auf 487,66 Euro.

Besonders starke Steigerungen bei den Abfallgebühren verzeichnen unter anderem:

  • Heinsberg: +38 Prozent
  • Espelkamp: +29 Prozent
  • Preußisch Oldendorf: +26 Prozent
  • Kempen: +24 Prozent

Das sind die Kostentreiber

Ein wichtiger Kostentreiber sind neu ausgeschriebene Verträge für das Einsammeln und den Transport des Hausmülls. Während solche Ausschreibungen früher häufig Einsparungen ermöglichten, führen neue Verträge heute vielerorts zu deutlich höheren Kosten. Hinzu kommen steigende Entgelte an die Kreise, der Ausgleich früherer Kostenunterdeckungen und die CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Appell des Bundes der Steuerzahler NRW

Der BdSt NRW appelliert an Kommunen und Landtag, alle Möglichkeiten zur Begrenzung der Gebühren auszuschöpfen. Notwendige Investitionen müssen finanziert werden. Gleichzeitig darf die kommunale Daseinsvorsorge die Menschen nicht stärker belasten, als es für eine zuverlässige Leistung erforderlich ist.

Datengrundlage: Kommunalumfrage, eigene Recherchen und Berechnungen des BdSt NRW. Redaktionsschluss für die Abwassergebühren war der 30. Juni 2026, für die Abfallgebühren der 3. Juli 2026. Die ausführlichen Daten samt Kreisvergleichen finden Sie anbei.

Düsseldorf, den 23.07.2026

  
    Ü
  
  
    ber den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
  
  
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressestelle
Katrin Ernst
Tel. 0211 99175-21, Fax: -50              
E-Mail: ernst@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite  www.steuerzahler.de/nrw und  www.facebook.com/steuerzahlernrw
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