Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Anbindung des Verkehrsnetzes des Westbalkans an die EU kommt zu langsam voran
Pressemitteilung
Luxemburg, 9. Juni 2026
Anbindung des Verkehrsnetzes des Westbalkans an die EU kommt zu langsam voran
- Die Länder des westlichen Balkans haben sich verpflichtet, das EU-Kernverkehrsnetz bis 2030 zu ergänzen.
- Die EU-Kommission hat mehr als 500 Millionen Euro für Verkehrsprojekte in der Region gezahlt.
- Der Europäische Rechnungshof fand bei den Projekten Verzögerungen sowie Probleme bei Überwachung und Nachhaltigkeit.
Die Länder des westlichen Balkans werden das europäische Kernverkehrsnetz in der Region wegen Verzögerungen und Problemen bei der praktischen Umsetzung voraussichtlich nicht fristgerecht bis 2030 fertigstellen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Es gebe nur langsame Fortschritte, weil unausgereifte Projekte ausgewählt worden seien und es Mängel bei der Aufsicht gebe. Die geprüften Projekte hätten zwar den vorrangigen Anbindungsanforderungen entsprochen, doch Überwachung, Berichtswesen sowie die Sichtbarkeit der EU-Förderung seien unzureichend, und es gebe nach wie vor Verzögerungen und Nachhaltigkeitsprobleme.
Die Länder des westlichen Balkans – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – stehen im Zentrum der Erweiterungspolitik der EU. Die EU unterstützt die Verkehrs- und Energiebranche sowie weitere Wirtschaftszweige dieser Länder durch den sogenannten Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (Western Balkans Investment Framework, WBIF), eine Plattform für die Vorbereitung, Auswahl und Finanzierung strategischer Investitionsprojekte. Zwischen 2015 und Mitte 2025 zahlte die EU-Kommission als Hauptbeitragszahler des WBIF 527 Millionen Euro für die Unterstützung von Verkehrsprojekten. Ziel ist es, den Infrastrukturrückstand im Westbalkan aufzuholen und die Region ans europäische Kernverkehrsnetz anzubinden.
"Mit Blick auf die Erweiterung der EU ist eine gut entwickelte Infrastruktur ein Schritt zur Erfüllung der Beitrittskriterien. Die Verkehrsprojekte im Westbalkan kommen aber zu langsam voran, als dass die Region noch in diesem Jahrzehnt an die EU angebunden werden könnte", so Laima Andrikienė, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die Kommission sollte die Auswahl, Überwachung und Nachhaltigkeit der Projekte verbessern und die Sichtbarkeit von EU-finanzierten Verkehrsprojekten in der Region erhöhen."
Die Prüfer stellten Mängel bei der Projektauswahl fest, insbesondere was die Projektreife betrifft. Dies habe zu den erheblichen Verzögerungen beigetragen. Ein Projekt gelte als ausgereift – also durchführungsbereit –, wenn die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen und auf dem neuesten Stand seien. Allerdings seien die Projekte im Durchschnitt mit einer Verzögerung von 17 Monaten angelaufen. Darüber hinaus sei es bei vielen Projekten während der Umsetzung zu Verzögerungen von mehr als zwei Jahren gekommen.
Die Kommission sei in der Praxis kaum in der Lage, für eine fristgerechte Umsetzung zu sorgen, da sie über keine wirksamen Verfahren verfüge, um die Fristeinhaltung zu überwachen sowie die Nachhaltigkeit und Sichtbarkeit der EU-Unterstützung zu gewährleisten. So habe die Kommission etwa keine Informationen über den Stand der Arbeiten in den von ihr finanzierten Verkehrskorridoren eingeholt oder darüber, ob die Verkehrsnetze den EU-Standards entsprechen. Sie habe sich bei der Überwachung der Projekte auf Finanzinstitutionen gestützt, obwohl deren Arbeit zuweilen unzureichend gewesen sei. Infolgedessen habe sie in bestimmten Fällen mehr Geld überwiesen, als durch den Fortschritt der Projekte gerechtfertigt gewesen wäre. Darüber hinaus seien die WBIF-Finanzhilfen – die einen europäischen Mehrwert schaffen und eine Hebelwirkung entfalten sollen – in mehreren Fällen für die Finanzierung nicht unbedingt notwendig gewesen, da entsprechende Darlehensverträge vor der Einreichung der Förderanträge unterzeichnet worden seien. Hier sei es also zu Mitnahmeeffekten gekommen, da die Investition auch ohne die EU-Hilfe zustande gekommen wäre. Zudem seien die meisten Kostenschätzungen in den Förderanträgen nicht detailliert genug, was eine Bewertung ihrer Plausibilität erschwere.
Die Prüfer äußern auch Zweifel an der Nachhaltigkeit mehrerer Projekte, etwa aufgrund fehlender Gelder für die Fortsetzung der Investitionen und mangelnder Instandhaltung. So sei bei einem Projekt der Zustand der Schienen zum Zeitpunkt der Prüfung schlechter gewesen als vor den Bauarbeiten. In einem anderen Fall habe ein Tunnel keine Anbindung an eine Straße gehabt. Bei einem dritten Projekt hätten die Schienen an der Landesgrenze geendet.
Der Rechnungshof gelangt zu dem Schluss, dass der WBIF zwar einen Beitrag zum Ausbau des europäischen Kernverkehrsnetzes leiste. Es seien viele Projekte auf den Weg gebracht worden, und die von den Prüfern unter die Lupe genommenen Projekte hätten den vordringlichen Anforderungen des Westbalkans und der EU entsprochen. Die Daten zeigten aber, dass es auf dem Weg zur Erfüllung aller Standards des europäischen Kernnetzes bis 2030 nur langsam vorangehe.
Hintergrundinformationen
Der WBIF dient als Forum für den Austausch von Analysen des Investitionsbedarfs sowie als Mischfinanzierungsmechanismus, der durch die Bereitstellung von EU-Finanzhilfen die Aufnahme von Krediten erleichtert. Sein spezifisches Ziel im Verkehrssektor besteht darin, die Anbindung innerhalb der Region sowie zwischen dem Westbalkan und der EU zu verbessern. Die EBWE und die EIB verwalten die Beiträge der Geber über einen gemeinsamen Fonds. Die Kommission hat den Großteil der Mittel – 899 Millionen Euro bzw. 86 % der seit 2015 an den Fonds geleisteten Beiträge – für sechs Bereiche, darunter den Verkehr, bereitgestellt. Die EU-Prüfer untersuchten zwölf Verkehrsprojekte (Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen) im Wert von 341,6 Millionen Euro und prüften, ob sie in Bosnien und Herzegowina, Kosovo*, Nordmazedonien und Serbien greifbare Ergebnisse erzielt hatten.
Der Sonderbericht 16/2026 "Der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan: Die EU-Unterstützung trägt dem Konnektivitätsbedarf Rechnung, die Integration ins Kernverkehrsnetz geht jedoch nur langsam voran" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung. Am 30. Juni 2026 wird der Rechnungshof mit EU-Institutionen und Interessenträgern eine Konferenz zu diesem Thema abhalten.
* Die Bezeichnung "Kosovo" berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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