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EU fördert grenzüberschreitende Dienstleistungen nur halbherzig

EU fördert grenzüberschreitende Dienstleistungen nur halbherzig
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Pressemitteilung

Luxemburg, 25. März 2026

EU fördert grenzüberschreitende Dienstleistungen nur halbherzig

  • Nur 20 % der Dienstleistungen werden über EU-Ländergrenzen hinweg erbracht.
  • 60 % der bestehenden Hemmnisse im EU-Binnenmarkt gab es schon vor 20 Jahren.
  • Die Maßnahmen der EU zur Beseitigung hartnäckiger Hindernisse sind unzureichend.

Die EU-Kommission hat nicht genug getan, um die erheblichen Hürden zu beseitigen, vor denen EU-Unternehmen seit Jahren stehen, wenn sie Dienstleistungen in einem anderen EU-Land erbringen wollen. Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die EU-Prüfer bemängeln, dass der Kommission klare Ziele und strategischer Ehrgeiz fehlen. Aber auch die EU-Länder haben demnach die Integration des Binnenmarkts für Dienstleistungen durch überbordende Regulierung und Verwaltungsaufwand behindert. Die Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund kritischer Studien zu diesem Thema wie dem "Draghi-Bericht" über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und dem "Letta-Bericht" über die Zukunft des Binnenmarkts, beide aus dem Jahr 2024.

Dienstleistungen – von Bauwirtschaft und Verkehr bis hin zu Architektur, IT und Arbeitsvermittlung – machen rund 70 % der Wirtschaftsleistung (BIP) der EU-Länder aus, aber nur 20 % der Dienstleistungen werden grenzüberschreitend erbracht. Dem Letta-Bericht zufolge müssen noch zahlreiche Hindernisse beseitigt werden, um das Potenzial des Binnenmarkts bei Dienstleistungen voll auszuschöpfen. Kern des Problems sind den Prüfern zufolge erhebliche Unterschiede bei den nationalen Zulassungs- und Zertifizierungsanforderungen sowie unterschiedliche nationale Vorschriften, aufwendige Verwaltungsverfahren und Beschränkungen für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland. Alle diese Hindernisse gebe es seit geraumer Zeit, sie machten es für Unternehmen schwierig und teuer, Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg zu erbringen.

"Die Unternehmen in der EU stehen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen immer noch vor großen Schwierigkeiten", so Hans Lindblad, der als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. "Die Bemühungen der Kommission zur Beseitigung der bestehenden Hürden sind nach wie vor unzureichend."

Den Prüfern zufolge waren rund 60 % der schon 2002 ermittelten Hindernisse für den EU-Dienstleistungsbinnenmarkt auch 2023 noch vorhanden und behinderten Geschäftstätigkeit und Preiswettbewerb. Die EU-Kommission habe zwar Maßnahmen dagegen ergriffen, aber bis 2025 hätten ihr eine klare Strategie sowie ein Verfahren gefehlt, um die schwerwiegendsten Hemmnisse gezielt anzugehen. Auch dass die Kommission seit 2025 ihre Binnenmarktstrategie umsetze – die sich auf Instrumente stützt, die nur begrenzt wirksam sein dürften –, habe diese Lage nicht grundlegend geändert.

Zwar habe die Kommission die EU-Länder dabei unterstützt, grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erleichtern, aber Unternehmen hätten nach wie vor keinen vollständigen Zugang zu den Informationen, die sie bräuchten. Auch über die jährliche wirtschaftspolitische Koordinierung der EU – das sogenannte Europäische Semester – seien keine bedeutenden Verbesserungen der Regulierung im Bereich der Dienstleistungen gefördert worden, und nur wenige Länder nutzten den Corona-Aufbaufonds, um ihre Dienstleistungsbranche zu reformieren und Überregulierung abzubauen.

Die Binnenmarktvorschriften für Dienstleistungen wurden nach Auffassung der Prüfer insgesamt nur unzureichend durchgesetzt. Dies habe in erster Linie daran gelegen, dass die Kommission hier auf erhebliche Widerstände stieß und hauptsächlich Vertragsverletzungsverfahren nutzte. Sie habe jedoch nicht immer sofort reagiert, wenn ein Land die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht einhielt. Auch wurden Beschwerden von Unternehmen gegen Länder, die mutmaßlich gegen EU-Vorschriften verstoßen hatten, nur mangelhaft bearbeitet: Die Beilegung von Beschwerden sei mitunter langwierig gewesen und habe kleine Unternehmen benachteiligt.

Den Prüfern zufolge zeigen Studien, welche erheblichen Vorteile es haben könnte, wenn Hürden für grenzüberschreitende Dienstleistungen beseitigt würden. Die Kommission habe dazu jedoch kein vollständiges und aktuelles Lagebild und habe die Kosten, den Nutzen und die Auswirkungen einer Beseitigung nicht ausreichend analysiert.

Die Prüfer skizzieren mehrere Wege, wie die EU-Kommission das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen wirksamer sicherstellen könnte. So sollte sie eine klare und ehrgeizigere Strategie entwickeln, ferner das Europäische Semester aktiver nutzen und den EU-Ländern stärkere Anreize für die Durchführung notwendiger Reformen bieten. Außerdem sollte sie für Klarheit bei den Rechtsvorschriften sorgen, sich bei der Durchsetzung der Vorschriften auf die schwerwiegendsten Fälle konzentrieren, Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Dienstleistungen stärken und die Fortschritte bei der Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen überwachen und bewerten.

Hintergrundinformationen

In der EU haben Einzelpersonen und Unternehmen das Recht, Dienstleistungen ohne Diskriminierung oder ungerechtfertigte Beschränkungen grenzüberschreitend zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Der freie Dienstleistungsverkehr fördert Wettbewerb und Wachstum und stärkt den Binnenmarkt der EU. Die Dienstleistungsrichtlinie ist das wichtigste Rechtsinstrument zur Beseitigung der größten nationalen Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen in der EU.

Was die Intensität des grenzüberschreitenden Handels betrifft, so machten die Importe und Exporte im Jahr 2023 0,4 % des Umsatzes im Groß- und Einzelhandel, 0,8 % im Baugewerbe, 4,6 % im Bereich Rechtsberatung und Buchhaltung, 6,6 % im Ingenieurwesen, 8,1 % im Verkehrssektor, 15 % im Bereich EDV-Dienstleistungen und 31,8 % in den Bereichen Werbung und Marktforschung aus. In ihrer Analyse schätzt die Kommission, dass ehrgeizige zusätzliche Reformen bis 2027 zu einem zusätzlichen Wachstum des BIP der EU um 2,5 % führen könnten.

Der Sonderbericht 13/2026: "Binnenmarkt für Dienstleistungen: Die Maßnahmen der Kommission zur Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Dienstleistungen sind nach wie vor unzureichend" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung. Er folgt auf einen Sonderbericht aus dem Jahr 2016 über die Dienstleistungsrichtlinie.

Contact:

ECA press office: press@eca.europa.eu

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