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Online-Pressebriefing: Wird Betrug im Zusammenhang mit dem 650 Milliarden Euro schweren EU-Aufbaufonds wirksam bekämpft?

Einladung an die Presse

für den 11. Februar 2026

Wird Betrug im Zusammenhang mit dem 650 Milliarden Euro schweren EU-Aufbaufonds wirksam bekämpft?

  • Online-Pressebriefing: Mittwoch, 11. Februar 2026, 10.00 Uhr MEZ
  • Veröffentlichung: am selben Tag um 17.00 Uhr MEZ

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht ein, der sich mit Betrug im Zusammenhang mit der 650 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der EU befasst. Das Briefing findet am Mittwoch, dem 11. Februar 2026, um 10.00 Uhr (MEZ) statt.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Katarína Kaszasová, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren. Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 10. Februar 2026, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, dem 11. Februar 2026, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Die ARF wurde im Februar 2021 als punktuelles Programm eingerichtet, um die EU-Länder bei der Erholung von der Corona-Pandemie und beim Aufbau widerstandsfähiger Volkswirtschaften zu unterstützen. Ihre Laufzeit endet im August 2026. Die EU-Länder können noch bis zum Ende dieses Jahres Zahlungen aus dem Programm erhalten. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sind gemeinsam dafür verantwortlich, gegen Betrug zulasten der finanziellen Interessen der EU vorzugehen. In ihrem Jahresbericht 2024, der im März 2025 veröffentlicht wurde, berichtete die EUStA, dass sie seit Beginn der ARF in 307 Betrugsfällen im Zusammenhang mit der Fazilität ermittelt habe. Die Prüfer untersuchten die Wirksamkeit der Systeme zur Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit der ARF bei der EU-Kommission und in vier EU-Ländern: Dänemark, Spanien, Italien und Rumänien. Ihr Hauptaugenmerk galt dabei der Gestaltung der Betrugsbekämpfung

insgesamt sowie den nationalen Systemen zur Prävention, Aufdeckung, Meldung und Behebung von Betrug. Sie geben Empfehlungen für die ARF und ähnliche Programme ab, bei denen die Zahlungen nicht mit Kosten verknüpft sind. Der Bericht wird vor dem Hintergrund der laufenden Überprüfung des Betrugsbekämpfungsrahmens der EU veröffentlicht.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer – Mobil: (+352) 621 552 224

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