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2 Billionen Euro für den nächsten EU-Haushalt: Sind die Pläne für Landwirtschaft, Kohäsion und Sicherheit finanziell solide?

Einladung an die Presse

für den 9. Februar 2026

2 Billionen Euro für den nächsten EU-Haushalt: Sind die Pläne für Landwirtschaft, Kohäsion und Sicherheit finanziell solide?

  • Online-Pressebriefing: Montag, 9. Februar 2026, um 10.30 Uhr MEZ
  • Veröffentlichung: am selben Tag um 17.00 Uhr MEZ

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinen aktuellen Stellungnahmen zum vorgeschlagenen langfristigen EU-Haushalt in Höhe von fast 2 Billionen Euro für den Zeitraum 2028–2034 ein. Die Stellungnahmen betreffen die Vorschläge für einen neuen einheitlichen Ausgabenfonds für Zusammenhalt, Landwirtschaft und Sicherheit, der mithilfe nationaler Pläne durchgeführt werden soll, für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und für die Nachverfolgung der EU-Ausgaben. Das Briefing findet am Montag, dem 9. Februar 2026, um 10.30 Uhr (MEZ) in englischer Sprache per Teams statt.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Stellungnahmen zu verschaffen und deren Hauptaussagen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit den Rechnungshof-Mitgliedern Annemie Turtelboom und Alejandro Blanco Fernandez (Europäischer Fonds) und Iliana Ivanova (GAP) sowie mit Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Freitag, 6. Februar 2026, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings die Stellungnahmen und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Alle Dokumente werden am Montag, dem 9. Februar 2026, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

2025 schlug die Kommission vor, den EU-Haushalt 2028–2034 – auch als "mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) bekannt – mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Der Rat, der letztlich über den Haushalt entscheidet, und das Europäische Parlament, das seine Zustimmung erteilen muss, haben den Rechnungshof um Stellungnahme gebeten, bevor sie ihrerseits die Vorschläge prüfen. Mitte Januar 2026 veröffentlichte der Rechnungshof die ersten einer Reihe von Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen.

In den drei aktuellen Stellungnahmen, die thematisch zusammengehören, legen die Prüfer ihre Ansichten zu den drei Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission in folgenden Bereichen dar:

Mit dem Vorschlag für den Europäischen Fonds soll ein einheitliches Regelwerk zur Unterstützung von Zusammenhalt, Landwirtschaft und ländlichem Raum, Fischerei und Meeren sowie Wohlstand und Sicherheit geschaffen werden. Der Fonds soll auf Plänen für nationale und regionale Partnerschaften beruhen und die Mittel für einige seit Langem bestehende Politikbereiche (Zusammenhalt, Landwirtschaft) und für neue Prioritäten (Verteidigung) in einem einzigen nationalen Plan pro Mitgliedstaat zusammenführen. Die GAP wäre Teil des neuen einheitlichen Fonds. Somit schlägt die Kommission erstmals seit 1962 vor, keinen spezifischen Fonds für die Landwirtschaft einzurichten. Es gibt jedoch auch einen speziellen Legislativvorschlag zur Umsetzung der GAP, zu dem sich die Prüfer ebenfalls äußern werden. Die dritte Stellungnahme der Prüfer bezieht sich auf den Vorschlag für einen gemeinsamen bereichsübergreifenden Ansatz in Bezug auf die Leistung des EU-Haushalts insgesamt. Dieser Vorschlag betrifft auch die harmonisierte Nachverfolgung aller EU-Ausgaben.

Mit einem Budget von rund 865 Milliarden Euro – und knapp 44 % der Gesamtausgaben – würde der Europäische Fonds den größten Teil des nächsten MFR ausmachen. Die Kommission schlägt außerdem Darlehen in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten vor und plädiert für ein neues Finanzierungsmodell, bei dem – anders als im bisherigen System, das auf Kostenerstattung beruht – die meisten Zahlungen an die Mitgliedstaaten vom Erreichen von in nationalen Plänen festgelegten Etappenzielen und Zielwerten abhängen würden. Dieses Modell, bei dem die Realisierung zugesagter Investitionen und Reformen belohnt wird, orientiert sich weitgehend an der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer – Mobil: (+352) 621 552 224

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