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Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

Nächster EU-Haushalt 2028–2034: Stellungnahme der EU-Prüfer zu den Vorschriften für Einnahmen und Ausgaben

Pressemitteilung

Luxemburg, 28. Januar 2026

Nächster EU-Haushalt 2028–2034: Stellungnahme der EU-Prüfer zu den Vorschriften für Einnahmen und Ausgaben

Der Europäische Rechnungshof hat heute zwei Stellungnahmen zu EU-Gesetzesentwürfen abgegeben, die die EU-Kommission vorgelegt hat. Nach der Annahme durch die EU‑Gesetzgeber sollen diese Vorschriften für die Ausgaben und Einnahmen der EU von 2028 bis 2034 gelten. Die Prüfer erteilen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU unabhängige, fachkundige Ratschläge zu den neuen Regelungen hinsichtlich der Gestaltung und des Umfangs des nächsten Siebenjahreshaushalts sowie zum Vorschlag für ein neues System von EU-Eigenmitteln zu seiner Finanzierung. Erstmals soll der Haushalt Einnahmen in Form einer Abgabe auf nicht gesammelten Elektroschrott, Tabaksteuern sowie Beiträge von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro umfassen. Dazu kommen die bereits früher vorgeschlagenen Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem und dem Emissionshandelssystem.

Am 16. Juli 2025 schlug die EU-Kommission eine Verordnung für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und ein neues System für die Eigenmittel der EU vor. Beide Vorschläge gehören in eine Reihe weiterer Vorschläge für den MFR 2028–2034. Die EU-Kommission strebt einen Siebenjahreshaushalt in Höhe von insgesamt 2 Billionen Euro (zu gegenwärtigen Preisen) an, was einem Anstieg um 59 % gegenüber dem derzeitigen MFR entspricht. Zur Finanzierung des aufgestockten Haushalts sollen fünf neue Eigenmittel dienen, wodurch sich deren Zahl auf insgesamt neun erhöhen würde. Die Prüfer weisen auf eine Reihe wichtiger Punkte hin, die die EU-Gesetzgeber bei ihren bevorstehenden Verhandlungen berücksichtigen sollten.

Die Ausgaben betreffend:

  • Die Obergrenzen des vorgeschlagenen MFR würden den Prüfern zufolge um 59 % höher als die des derzeitigen MFR liegen und könnten sich auf bis zu 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU belaufen. Dennoch würden – ohne Berücksichtigung der Rückzahlungen im Rahmen des Corona-Aufbauprogramms "NextGenerationEU" – die als Prozentsatz des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausgedrückten Beträge zwischen beiden Zeiträumen von 1,13 % auf 1,15 % steigen.
  • Die EU-Kommission schlage vor, den gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwalteten Anteil des EU-Haushalts um 20 Prozentpunkte zu verringern. Daraus würde sich, so die Prüfer, eine erhebliche Zunahme der direkten und indirekten Mittelverwaltung durch die Kommission ergeben. Dies könne zu Verwaltungsengpässen führen und sich auch auf die geografische Verteilung der Ausgaben auswirken.
  • Im Vorschlag sei vorgesehen, die bisher 52 Ausgabenprogramme auf nur noch 16 zu reduzieren und dadurch den Haushaltsrahmen zu vereinfachen. Das tatsächliche Ausmaß der Vereinfachung für die Endempfänger von EU-Geldern werde jedoch davon abhängen, wie die Durchführungsbestimmungen und Kontrollregelungen gestaltet und praktisch umgesetzt würden. Gleichzeitig bringe die vorgeschlagene Vereinfachung der Flexibilitätsinstrumente auch einige Unwägbarkeiten mit sich.
  • Der Vorschlag der EU-Kommission biete dem EU-Haushalt einen besseren Schutz vor Inflationsschwankungen, bei der endgültigen Entscheidung über die Anpassungsmethode müsse jedoch auf die möglichen Folgen geachtet werden.

Die Einnahmen betreffend:

  • Die EU-Kommission geht den Prüfern zufolge davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Laufe des MFR 2028–2034 im Jahresdurchschnitt zu Mehreinnahmen in Höhe von 58 Milliarden Euro für den EU-Haushalt führen werden. Die EU-Kommission vertrete zwar die Auffassung, dass die neuen Eigenmittel die Belastung der EU-Länder verringern würden. Die Prüfer haben aber festgestellt, dass 77 % der zusätzlichen jährlichen Einnahmen weiterhin aus den nationalen Haushalten finanziert werden müssten. Um die bisherigen und neue Vorrangziele der EU-Politik zu finanzieren, würden die jährlichen nationalen Gesamtbeiträge im nächsten MFR faktisch um 48 % steigen – von 140,7 auf 208,5 Milliarden Euro.
  • Mit dem Vorschlag werde das Ziel erreicht, den Anteil der BNE-Eigenmittel zu verringern. Es sei davon auszugehen, dass der Anteil der BNE-Beiträge an der Finanzierung des jährlichen EU-Haushalts auf durchschnittlich 55 % (im Vergleich zu derzeit 67 %) sinken werde, wobei er gleichzeitig in absoluten Zahlen steigen dürfte. Da diese Eigenmittel ihre ausgleichende Funktion behielten, würden etwaige Mindereinnahmen bei den anderen Einnahmequellen zu einer Erhöhung der BNE-Beiträge führen.
  • Die Prüfer begrüßen den Vorschlag, bestimmte Korrekturmechanismen abzuschaffen. Mit diesen werden bisher die Beiträge zum EU-Haushalt, die auf dem BNE, der Mehrwertsteuer und nicht recycelten Kunststoffen beruhen, für einige Mitgliedstaaten verringert. Durch die Abschaffung würde das System einfacher und transparenter. Dennoch kritisieren sie, dass trotz einer gewissen Vereinfachung bei der Berechnung einzelner Eigenmittel das Eigenmittelsystem mit fünf neuen vorgeschlagenen Einnahmequellen komplexer würde und die Einführung einer Finanzgebühr für Unternehmen dem EU-Streben nach Wettbewerbsfähigkeit zuwiderlaufen könnte. Angesichts der Einigung über ein Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro für die Ukraine sollten außerdem die Eigenmittelobergrenzen neu bewertet werden, so die Prüfer.

Hintergrundinformationen

Der MFR regelt die Finanzierung von Programmen in allen Politikbereichen der EU. Der derzeitige MFR 2021–2027 hat einen Umfang von 1,2 Billionen Euro. Der EU-Kommission zufolge wird das derzeitige Eigenmittelsystem, das zunehmend von BNE-Beiträgen abhängt, angesichts der angespannten Haushaltslage in den EU-Ländern an seine Grenzen gelangen. Gleichzeitig steigt der Finanzierungsbedarf, da die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Darlehen ab 2028 zurückgezahlt werden müssen.

Die heute abgegebenen Stellungnahmen sind Teil einer Reihe von Stellungnahmen zu MFR‑Vorschlägen: Der Rechnungshof hat kürzlich Stellungnahmen zu dem vorgeschlagenen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und Horizont Europa abgegeben und wird im Februar und März weitere Stellungnahmen zum MFR veröffentlichen. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben die Prüfer um Stellungnahme gebeten, bevor sie die Vorschläge selbst unter die Lupe nehmen. Die Stellungnahmen sind in englischer Sprache auf der Website des Rechnungshofs abrufbar; weitere EU-Sprachen folgen demnächst. Der Vorschlag der Europäischen Kommission kann erst dann abschließend bewertet werden, wenn wichtige zugehörige Verordnungen ebenfalls veröffentlicht wurden.

Links zum Thema

Stellungnahme 03/2026 zur MFR-Verordnung

Stellungnahme 04/2026 zu den neuen Eigenmitteln der EU

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer: (+352) 621 552 224