Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach versuchter unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument
Kehl (ots)
Am 28. April 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen tunesischen Staatsangehörigen an der Tram D Haltestelle in Kehl. Der 26-Jährige konnte sich gegenüber der Streife lediglich mit einem falschen belgischen Reisepass ausweisen, weitere Ausweisdokumente, die ihn zur Einreise berechtigen, konnte er nicht vorweisen. In seinem Gepäck wurde zudem ein falscher belgischer Führerschein aufgefunden und sichergestellt.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin am 29. April im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung sowie Verschaffen von amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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