POL-BN: Pützchens Markt: Einsatzbilanz für Sonntag, 13.09.2026
Bonn (ots)
Am Sonntag (13.09.2026) war die Großkirmes bei regnerischem Wetter nur mäßig besucht. Die Bonner Polizei hatte an diesem dritten Tag von Pützchens Markt nur wenig Grund zum Eingreifen.
Von Sonntagvormittag, 11:00 Uhr bis Montagmorgen, 01:20 Uhr, kontrollierten die eingesetzten Polizeistreifen insgesamt 206 Personen (Gesamtzahl seit Marktbeginn am Freitagvormittag: 588). Die Einsatzkräfte durchsuchten bei den Kontrollen 65 Personen (Gesamtbilanz: 87).
Gegen insgesamt 13 Personen (Gesamtbilanz: 46) erteilten die Einsatzkräfte Platzverweise. Ingewahrsamnahmen (Gesamtbilanz: 3) waren nicht von Nöten.
Bei den Kontrollen wurde ein 13-Jähriger angetroffen, der ein Messer mit sich führte. Auch bei einem 46-Jährigen fanden die Einsatzkräfte ein Messer. In beiden Fällen wurden die Messer sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sowohl der Jugendliche, als auch der Erwachsene erhielten Platzverweise.
Gegen 19 Uhr kam es auf dem Marktgelände zu einem Sexualdelikt, bei dem zwei Tatverdächtige (ein Mann und eine Frau) heimlich Fotos unter dem Rock einer Geschädigten angefertigt hatten. Ein Ermittlungsverfahren nach §184 K StGB wurde eingeleitet, das entsprechende Mobiltelefon sichergestellt und Platzverweise für die Tatverdächtigen ausgesprochen.
Im Rahmen von begleitenden Verkehrskontrollen wurden in zwei Fällen Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen. Ebenfalls in zwei Fällen waren Autofahrer aufgefallen, weil sie keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnten.
Im Verlauf des Einsatzes am Sonntag bis in die frühen Stunden des Montags wurden durch die auf dem Marktgelände eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten insgesamt 7 (Gesamtbilanz: 35) Strafanzeigen aufgenommen.
Hinweis:
Die in dieser vorläufigen Einsatzbilanz dargestellte Anzahl der Strafanzeigen kann sich noch verändern. Die Zahl steht unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Bonner Polizei eingehen, beziehungsweise Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen.
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