Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Hauptbahnhof Hamm - Haftbefehle und vermisste Jugendliche
Hamm (ots)
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben in den vergangenen Tagen im Hauptbahnhof Hamm zwei Männer verhaftet und zwei Mädchen in Gewahrsam genommen.
Am Mittwochmorgen (13. Mai) stellten die Beamten bei der polizeilichen Kontrolle eines 43-jährigen Mannes fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Bochum zur Festnahme ausgeschrieben war.
Der georgische Staatsangehörige wurde wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1320 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe bis dato noch nicht beglichen hatte und auch vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde der Gesuchte zur Verbüßung einer 44-tägigen Ersatzfreiheitstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Nur einen Tag (14. Mai) später klickten auch für einen 39-jährigen Litauer die Handschellen. Er wurde im April 2025 vom Amtsgericht Hamm wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Ladung zum Strafantritt leiste er nicht Folge, woraufhin der Haftbefehl ausgestellt wurde. Bei seiner Verhaftung leistete der Verurteilte erneut Widerstand und biss einem Polizisten in die Hand. Die Handschuhe des Beamten verhinderten allerdings eine Verletzung.
Ohne Handschellen und Widerstand verlief die Ingewahrsamnahme eines 14-jähriges Mädchens. Die Einsatzkräfte trafen die Jugendliche am Mittwochabend (13. Mai) kurz vor Mitternacht auf dem Bahnhofsvorplatz an. Laut eigenen Angaben hatte sie den letzten Bus zu ihrer Wohngruppe verpasst und wollte auf den ersten Bus um 05:00 Uhr morgens warten. Zu ihrem Schutz wurde sie in Gewahrsam genommen und an eine Mitarbeiterin der Wohngruppe übergeben.
Nach einer Vermisstenmeldung und Handyortung trafen Bundespolizisten am frühen Freitagmorgen (15. Mai) die gesuchte 16-jährige Jugendliche vor dem Hauptbahnhof an. Auch sie wurde in Gewahrsam genommen und an Mitarbeitende der zuständigen Wohngruppe übergeben.
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