Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Flucht über Bahnanlage endet in Kleingartenanlage- Bundespolizei nimmt 28-Jährigen fest
Aachen (ots)
Ein 28-jähriger Mann ist am Samstag bei einer Grenzkontrolle aus einem ICE geflüchtet. Nach einer intensiven Fahndung entdeckte die Aachener Bundespolizisten den Mann versteckt unter einer Terrasse in einer Kleingartenanlage. Er befindet sich nun in polizeilichem Gewahrsam.
Eine grenzpolizeiliche Kontrolle in einem Fernreisezug aus Belgien endete am Samstagmittag mit einer Flucht über Bahngleise und einem größeren Fahndungseinsatz.
Bundespolizisten stellten im Zug einen 28-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen ohne gültige Ausweisdokumente fest. Der Mann wies sich lediglich mit dem Foto eines französischen Aufenthaltstitels aus. Erste Ermittlungen ergaben, dass das Dokument einer anderen Person zuzuordnen ist.
Zur weiteren Klärung wurde der Zug zu einem außerplanmäßigen Halt am Hauptbahnhof Eschweiler veranlasst. Noch auf dem Bahnsteig entzog sich der Mann plötzlich der Kontrolle und flüchtete über die Gleise in Richtung Güterbereich.
Die Bundespolizei leitete umgehend eine intensive Fahndung ein und konnte den Flüchtigen wenig später auf dem Gelände einer Kleingartenanlage ausfindig machen. Dort hatte er sich unter einer Terrasse versteckt. Der Mann wurde dazu bewogen, aus seinem Versteck zu kommen. Im Anschluss wurde er zur Dienststelle verbracht.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann zuvor im Aachener Hauptbahnhof zugestiegen war. Sein Asylantrag in Deutschland wurde bereits unanfechtbar abgelehnt und die Abschiebung ist vollziehbar angedroht. Zudem wurde die Schweiz als zuständiger Dublin-Staat bestimmt. Darüber hinaus war er durch italienischen Behörden zur Aufenthaltsermittlung sowie durch niederländischen Behörden im Zusammenhang mit einer Rückkehrentscheidung ausgeschrieben.
Gegen den 28-Jährigen wird nun unter anderem wegen unerlaubten Aufenthalts, Missbrauchs von Ausweispapieren sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Er wurde in polizeilichen Gewahrsam genommen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er am Folgetag dem zuständigen Ausländeramt zur Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zugeführt.
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