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BPOL NRW: 3 Tage Erzwingungshaft und 22 Monate Freiheitsstrafe - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle im Hauptbahnhof Hamm

BPOL NRW: 3 Tage Erzwingungshaft und 22 Monate Freiheitsstrafe - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle im Hauptbahnhof Hamm
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Hamm (ots)

Am Mittwoch (8. November) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei zwei mit Haftbefehlen gesuchte Männer im Hauptbahnhof Hamm verhaftet. Die Dauer des Freiheitsentzuges fiel sehr unterschiedlich aus.

Während ein 43-jähriger Hammer lediglich für 3 Tage in Erzwingungshaft muss, weil er einem Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro nicht bezahlte und auch nach seiner Verhaftung nicht bezahlen konnte, muss ein 37-jähriger Dortmunder die nächsten 22 Monate auf seine Freiheit verzichten.

Das Amtsgericht Oberhausen hatte den Mann wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie Erschleichen von Leistungen in -7- Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hat, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Sowohl der 43-jährige Deutsche als auch der 37-jährige Pole wurde durch Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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