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BPOL NRW: Stummer Maskenverweigerer kann wieder sprechen - 59-Jähriger leistet Widerstand und reißt Mülltonne aus Verankerung - Unbeteiligter versucht Tatverdächtigen zu befreien

Essen (ots)

Am Samstagnachmittag (22. August) machten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 59-jährigen Mann auf die Maskenpflicht im Hauptbahnhof aufmerksam. Dieser tat so, als ob er sich nur durch die Gebärdensprache verständigen könnte. Später leistet er Widerstand und riss einen Mülleimer aus der Verankerung. Ein Reisender solidarisierte sich mit dem Mann und versuchte diesen zu befreien. Ermittlungen ergaben, dass ein Haftbefehl gegen den Mann vorlag und dieser auch wieder sprechen konnte.

Gegen 16 Uhr hielt sich der Mann auf einem Bahnsteig im Essener Hauptbahnhof auf. Dabei trug er keinen Mund-Nasen-Schutz, woraufhin er durch Bundespolizisten angesprochen wurde. Dabei tat der Mann so, als ob er sich nur über die Gebärdensprache verständigen könne. Durch Handzeichen wurde er erneut auf die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen. Als er abrupt den Bahnsteig verlassen wollte, wurde er durch Bundespolizisten festgehalten, woraufhin er lautstark zu schreien begann und so die Aufmerksamkeit von Reisenden auf sich zog. Dabei vermutete ein Reisender offensichtlich ein Fall von rassistischer Polizeigewalt und versuchte den deutschen Staatsangehörigen zu befreien.

Dank der Unterstützung von Bahnmitarbeitern konnte dies verhindert werden. In der Wache konnte der 59-Jährige plötzlich doch wieder sprechen und zeigte sich weiterhin erheblich unkooperativ. Eine Überprüfung ergab zudem, dass gegen den Mann ein Haftbefehl des Krefelder Amtsgerichts vorlag. Dieses hatte ihn wegen Erschleichung von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Weil er den geforderten Betrag nicht zahlen konnte, sollte er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen in die JVA eingeliefert werden.

Da dies aufgrund der Corona-Pandemie bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nicht möglich ist, wurde er nach Rücksprache mit der Justiz zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam eingeliefert.

Das Verhalten des Mannes auf dem Bahnsteig sowie der Befreiungsversuch wurden durch die Videoüberwachung auf dem Bahnsteig aufgezeichnet und einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, Widerstands, Gefangenenbefreiung (Versuch) und Verstoß gegen die CoronaSchVO hinzugefügt.

*ST

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