Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis - Polizei informiert und warnt
Varel (ots)
Im Rahmen einer Präventionsveranstaltung wurde auf dem Gelände einer Grundschule ein E-Scooter festgestellt, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Das Fahrzeug verfügte über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, war jedoch nicht versichert und nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Die erziehungsberechtigten Eltern gaben an, den E-Scooter im Internet erworben zu haben. In der Verkaufsanzeige wurde das Modell gezielt für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren beworben. Erst bei genauer Betrachtung fand sich der Hinweis, dass der E-Scooter ausschließlich "außerhalb der StVZO" genutzt werden darf und somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, der E-Scooter an die Eltern übergeben.
Der Präventionsbeauftragte der Polizei Varel, Eugen Schnettler, nimmt diesen Vorfall zum Anlass, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen:
Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Voraussetzung ist unter anderem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird. E-Scooter mit ABE sind entsprechend gekennzeichnet. Das Typenschild muss Angaben zum Hersteller, zum Typ sowie zur ABE-Nummer enthalten.
Nur E-Scooter mit gültiger ABE, bestehendem Versicherungsschutz und einem entsprechenden Versicherungskennzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Die Polizei empfiehlt, sich vor dem Kauf genau zu informieren und sich die ABE vom Verkäufer vorlegen zu lassen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass ein entsprechendes Typenschild am Fahrzeug vorhanden ist.
Wer einen E-Scooter ohne ABE im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Abschließend weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten. Sie dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind untersagt. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.
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