Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss mehr verpassen.

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt

Meerbusch / Neuss (ots)

In den frühen Sonntagmorgenstunden (19.03.) erhielt die Polizei von drei gestürzten Rad-/Pedelecfahrern Kenntnis. Alle drei wurden jeweils durch den Sturz verletzt und zur medizinischen Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht.

So stürzte gegen 00:10 Uhr im Bereich der Krefelder Straße / Comeniusstraße ein 58-jähriger Meerbuscher mit seinem Pedelec und gegen 03:15 Uhr ein 42-jähriger Meerbuscher auf der Meerbuscher Straße mit seinem Fahrrad. Während der Unfallaufnahme konnten die Polizeibeamten bei beiden verunfallten Zweiradfahrern Alkoholgeruch feststellen. Ein durchgeführter Alkoholvortest bestätigte die ersten Annahmen, so dass bei beiden jeweils eine angeordnete Blutprobe zur Feststellung des Alkoholwertes entnommen wurde. Das Verkehrskommissariat in Kaarst ermittelt nun die Unfallursache.

In Neuss stürzte eine 48-Jährige gegen 02:45 Uhr auf der Hammer Landstraße. Nach ersten Erkenntnissen gelang die Neusserin mit einem ihrer Reifen zwischen die dortigen Bahnschienen, stürzte und verletzte sich. Die Fahrradfahrerin wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. In der Atemluft der Neusserin wurde Alkoholgeruch festgestellt und ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte dies. Durch eine Ärztin wurde der 48-jährigen ein angeordnete Blutprobe entnommen. Das Verkehrskommissariat in Neuss hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist auch für Radfahrer, Pedelec- und E-Bike-Fahrer kein Kavaliersdelikt. Und das aus gutem Grund: Alkohol und Betäubungsmittel wirken sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Während allgemein bekannt ist, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss spätestens ab dem Grenzwert von 1,1 Promille eine Straftat darstellt, so ist vielen Menschen immer noch nicht klar, dass man sich auch beim Fahrradfahren wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" strafbar machen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen sonstigen Verkehrsunfall verursacht.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
  • 20.03.2023 – 14:19

    POL-NE: Radfahrerin nach Verkehrsunfall verletzt

    Grevenbroich (ots) - Am Samstag (18.03.), gegen 22 Uhr, befuhr ein 72 Jahre alter Mann aus Grevenbroich mit seinem Mercedes die Zehntstraße in Fahrtrichtung Poststraße. Nach ersten Erkenntnissen wollte er eine 18-jährige Fahrradfahrerin überholen, als diese gerade nach links in die Pastor-Dehnert-Straße abbiegen wollte. Aus noch ungeklärter Ursache kam es zu einem Zusammenstoß, bei dem die Fahrradfahrerin verletzt ...

  • 20.03.2023 – 12:31

    POL-NE: Duo bestiehlt Taxifahrer - Zeugen gesucht

    Neuss (ots) - Am Sonntag (19.03.), gegen 16:30 Uhr, hatte ein Taxifahrer seinen Wagen an einem Parkplatz am Europadamm geparkt und stand an seinem Kofferraum, als er von einem ihm unbekannten Mann angesprochen und nach dem Weg gefragt wurde. Während er ihm Auskunft gab, bemerkte er, dass sich augenscheinlich ein zweiter Unbekannter im Bereich der geöffneten Fahrertüre des Taxis aufhielt und kurz darauf schnell in ...