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POL-HSK: Verkehrsunfall mit Personenschaden in Arnsberg-Hüsten

Arnsberg (ots)

Am gestrigen Nachmittag kam es gegen 16:00 Uhr in der Straße Berliner Platz zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine 17-jährige Jugendliche aus dem Bereich Arnsberg fuhr mit einem E-Scooter über einen asphaltierten Weg, welcher in Richtung Neheim verläuft. Eine 16-jährige Jugendliche -ebenfalls aus dem Bereich Arnsberg- befand sich hinter ihr auf dem E-Scooter. Die 17-Jährige beabsichtigte, eine Fußgängergruppe zu überholen. Dabei kam sie aus bislang ungeklärter Ursache von dem asphaltierten Weg ab und befuhr eine Rasenfläche. In der Folge stießen die beiden Jugendlichen mit einem Stromverteilerkasten zusammen. Die 17-jährige Fahrerin war daraufhin kurzzeitig bewusstlos. Die beiden Jugendlichen verletzten sich jeweils leicht und wurden mit einem Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

E-Scooter erfreuen sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit. Dennoch handelt es sich um motorisierte Fahrzeuge, für deren Nutzung klare gesetzliche Regeln gelten. Diese dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden. E-Scooter dürfen grundsätzlich nur auf Radwegen genutzt werden. Ist kein Radweg vorhanden, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen mit E-Scootern nicht befahren werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch ein Zusatzzeichen freigegeben. Fußgänger haben hier stets Vorrang. Auf E-Scootern ist ausschließlich eine Person erlaubt. Das Mitnehmen weiterer Personen ist untersagt, da es die Stabilität und Kontrolle des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt. Zudem müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Beim Überholen von Fußgängern oder Radfahrern ist besondere Vorsicht geboten. Enge Wege, unebene Untergründe, Bordsteine oder Grünflächen bergen ein erhöhtes Sturzrisiko. Ausweichmanöver abseits befestigter Wege können schnell zum Kontrollverlust führen - wie der vorliegende Unfall zeigt.

Darüber hinaus gilt:

   -	Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten.
   -	Alkohol- und Drogeneinfluss am Lenker eines E-Scooters wird 
analog zu anderen Kraftfahrzeugen geahndet.
   -	Empfohlen wird das Tragen eines Helms, auch wenn hierfür keine 
gesetzliche Pflicht besteht.

Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, sich verantwortungsbewusst und regelkonform zu verhalten. Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und die Einhaltung der Verkehrsregeln tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Maximilian Mertin
Telefon: 0291-9020-1141
E-Mail: Pressestelle.Hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis, übermittelt durch news aktuell

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