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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zum temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Nürnberg

Nürnberg (ots)

Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 29. Mai, 15:00 Uhr bis 31. Mai, 03:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile des Hauptbahnhofes, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung

Auf Plakaten im Nürnberger Hauptbahnhof wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

Die genannten Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.

Rückfragen bitte an:

Fridolin Schürer
Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg
Telefon: 0911 205551-105
E-Mail: bpoli.nuernberg@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig
größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820
Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr
bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis
Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt
an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet
der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,
den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der
Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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