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Bundespolizeidirektion München: Bei Grenzkontrollen der Bundespolizei: Migranten ohne Papiere und gesuchte Ausländer

Bundespolizeidirektion München: Bei Grenzkontrollen der Bundespolizei: Migranten ohne Papiere und gesuchte Ausländer
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Kiefersfelden / Rosenheim (ots)

Die Rosenheimer Bundespolizei hat über das Wochenende (6./7. Dezember) rund zwanzig Migranten festgestellt, die versucht hatten, ohne die erforderlichen Papiere an der deutsch-österreichischen Grenze einzureisen. Sie stammen ursprünglich insbesondere aus Pakistan, Nigeria, Syrien und dem Kosovo. Dreiviertel von ihnen wurden zurückgewiesen. Daneben ist es den Beamten im Rahmen der Grenzkontrollen zwischen Kufstein und Rosenheim gelungen, sechs Personen zu verhaften, die von deutschen Justizbehörden gesucht wurden.

Ein Italiener, der mit einem Bus in Richtung München unterwegs war, musste in der Kontrollstelle an der A93 seine Reise beenden. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten heraus, dass der 34-Jährige vom Amtsgericht Hanau wegen mehrfacher Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe in Höhe von 650 Euro verurteilt worden war. Da er nicht zahlen konnte, bleibt ihm nichts anderes übrig, als über Weihnachten und Neujahr hinaus im Gefängnis zu bleiben. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert, wo er die gerichtlich angeordnete einmonatige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hat.

Für die Dauer von rund 40 Tagen wurde ein in Italien gemeldeter Senegalese ins Bernauer Gefängnis eingeliefert. Wie die Bundespolizisten bei der Kontrolle des Businsassen an der Inntalautobahn herausfanden, war er vom Landgericht Aachen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1.900 Euro verurteilt worden. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der 48-Jährige ersatzweise die Haft antreten.

Die Einlieferung in eine Haftanstalt blieb einem Türken dank seiner eigenen Barmittel und nicht zuletzt auch dank der Zahlungsfähigkeit seiner Partnerin erspart. Wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz hatte das Amtsgericht Singen gegen den 39-Jährigen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro erlassen. 2.100 Euro konnte der Mann selbst zahlen. Die fehlenden 600 Euro legte die Freundin in Schleswig-Holstein aus und zahlte sie bei der Bundespolizeiinspektion in Kiel ein. Somit konnte der türkische Staatsangehörige seine auf Höhe Kiefersfelden unterbrochene Reise nach München fortsetzen.

Bei den Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden traf die Bundespolizei auch auf einen gesuchten Marokkaner, der sich nicht mit den erforderlichen Einreisepapieren ausweisen konnte. Der 43-Jährige war laut Haftbefehl vom Amtsgericht in Frankfurt am Main wegen eines früheren illegalen Aufenthalts in Deutschland zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro oder ersatzweise zu einer 70-tägigen Haftstrafe verurteilt worden. Weitergehende Recherchen der Bundespolizisten ergaben, dass der Nordafrikaner in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war, etwa wegen Bedrohung, Körperverletzung, Leistungserschleichung oder Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Da der polizeibekannte Mann die festgesetzte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wäre seine Einlieferung in eine Haftanstalt zum Verbüßen der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht gekommen. Doch das Rosenheimer Amtsgericht, bei dem der Marokkaner vorgeführt wurde, ordnete an, ihn zu einem anderen Zweck in Haft zu nehmen: Auf richterliche Anordnung hin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert, um seine Rückführung sicherzustellen. Demnach wird er voraussichtlich schon bald vom Bernauer Gefängnis aus mit einer Strafanzeige wegen illegaler Einreise im Gepäck nach Italien zurückgewiesen, wo er derzeit offiziell gemeldet ist.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf

Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by.

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