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Bundespolizeidirektion München: Neuer Wohnsitz vorübergehend in Bernau
Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt nacheinander sechs Haftbefehle

Bundespolizeidirektion München: Neuer Wohnsitz vorübergehend in Bernau / Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt nacheinander sechs Haftbefehle
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Kiefersfelden / Rosenheim / Bernau (ots)

In Bernau hat ein Spanier vorübergehend einen neuen "Wohnsitz gefunden" - allerdings nicht freiwillig. Die Rosenheimer Bundespolizei brachte ihn am Samstag (15. Juli) für die Dauer von 150 Tagen in die Haftanstalt am Chiemsee. Am selben Tag hat auch ein Rumäne in Bernau sein vorläufiges Quartier bezogen. Er wird dort 40 Tage im Gefängnis bleiben müssen. Vier weiteren Männern aus Bulgarien, Serbien und Syrien blieb die Haft hingegen erspart, da sie ihre Justizschulden zwischen 750 Euro und 2.500 Euro begleichen konnten.

Die Bundespolizisten überprüften in einem italienischen Reisebus die Personalien eines spanischen Staatsangehörigen auf der A93 nahe Kiefersfelden. Dabei stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Landshut im vergangenen Jahr gegen den 44-Jährigen einen Strafbefehl erlassen hatte. Wegen Körperverletzung hätte er eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro zahlen müssen. Da er dieser Justizforderung nicht nachgekommen war und auch im Rahmen der Grenzkontrolle nicht über das Geld verfügte, kam für ihn die ersatzweise vom Gericht festgesetzte Freiheitsstrafe in Betracht. Erst Mitte Dezember wird er voraussichtlich wieder aus der Bernauer Justizvollzugsanstalt entlassen werden.

Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro hatte das Amtsgericht in Mannheim für einen Rumänen vorgesehen. Die Bundespolizei kontrollierte den 41-Jährigen Businsassen an der Inntalautobahn. Laut Haftbefehl war er im Jahr 2019 wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Da ihm die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten am Sonntagmorgen fehlten, musste er seine Busreise beenden und sich in die Bernauer Haftanstalt einliefern lassen. Seine Ersatzfreiheitsstrafe ist mit 40 Tagen angesetzt.

Ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr hatte ein serbischer Staatsangehöriger 2021 eine Geldstrafe von 2.500 Euro oder eine Freiheitsstrafe über 40 Tage vom Amtsgericht Laufen auferlegt bekommen. Der 25-jährige Pkw-Fahrer konnte den vierstelligen Betrag am Sonntag noch in der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden entrichten, sodass ihm die Ersatzhaft erspart blieb. Zahlen konnten auch zwei bulgarische Pkw-Insassen, die an der A93 gestoppt wurden. Die Männer waren 2022 wegen desselben Vorfalls vom Amtsgericht Passau verurteilt worden, der 22-Jährige wegen Fahrens ohne Führerschein, der 47-jährige Fahrzeuginhaber wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Jüngere war in der Lage, die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro, der Ältere, die Geldstrafe von 1.000 Euro zu begleichen. Justizschulden in Höhe von 975 Euro hatte ein syrischer Mitfahrer in einem Pkw mit österreichischen Kennzeichen offen. Gegen den 41-Jährigen hatte das Amtsgericht in Rosenheim im vergangenen Jahr wegen eines illegalen Einreiseversuchs einen Strafbefehl erlassen. Auch der Syrer konnte den geforderten Betrag aufbringen und anschließend seine Reise mit geleerter Geldbörse in Richtung München fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

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