POL-OLD: +++ Polizei kontrolliert an der A1 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs - Gravierende Verstöße festgestellt +++
Oldenburg/LK Vechta (ots)
Am Dienstag (14.04.2026) kontrollierten in der Zeit von 08.30 - 15 Uhr 16 Polizeibeamte der Polizeidirektion Oldenburg mit Unterstützung der Polizei Bremen an der Autobahn A1, Gemeinde Dinklage, Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Es wurden 28 Beförderungseinheiten kontrolliert und verschiedenste Verstöße festgestellt:
Ein 56-jähriger Fahrer befand sich mit seinem Sattelzug auf dem Rückweg von einem Gefahrguttransport. Beladen war der Sattelanhänger mit einem 45-Fuß-Container. Bei der Vermessung des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass der hintere Unterfahrschutz mechanisch ausgefahren war. Durch diese bauliche Veränderung vergrößerte sich die Gesamtlänge des Sattelzuges um 35 cm auf insgesamt 17,00 m. Damit wurde das gesetzlich zulässige Höchstmaß für diese Fahrzeugkombination überschritten. Da der Fahrer im Rahmen der Kontrolle keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorlegen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Neben dem Bußgeldverfahren gegen den Fahrer leiteten die Beamten auch gegen den verantwortlichen Beförderer ein Vermögensabschöpfungsverfahren an, da sich dieser durch die Nutzung des überlangen Gespanns einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft haben könnte.
Einem weiteren 52-jährigen Kraftfahrer mit seinem LKW-Gespann untersagten die Einsatzkräfte die Weiterfahrt, da auch diese Fahrzeugkombination die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen überschritten hat. Im Rahmen der Kontrolle des Gliederzugs wurde festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Länge um mehr als 100cm überschritten wurde. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.
Im Rahmen der Kontrolle eines Sattelzugs stand neben der Überprüfung der gefährlichen Ladung der Fahrzeugführer im Fokus der polizeilichen Maßnahmen. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien ermittelten die Beamten, dass gegen den 36-jährigen Kraftfahrer eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung vorlag. Nachdem die Identität des Fahrers zweifelsfrei festgestellt, die aktuelle Anschrift aufgenommen und die entsprechenden Behörden informiert worden waren, konnte der 36-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
Im Zuge der Kontrolle eines weiteren Sattelzugs wurden erhebliche Mängel an der Bereifung des Sattelanhängers festgestellt. Der 48-jährige Fahrer beförderte mit seinem Gespann insgesamt 16 Tonnen Lithium-Ionen-Solarspeicher. Bei der technischen Kontrolle des Sattelanhängers bemerkten die Beamten jedoch einen gravierenden Mangel: Ein Reifen der Aufliegerachsen war so massiv beschädigt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war. Ein plötzliches Platzen des Reifens während der Fahrt hätte bei dem hohen Gewicht und der Beschaffenheit der Ladung katastrophale Folgen haben können. Aufgrund der unmittelbaren Gefährdung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten ordneten noch direkt am Kontrollort den Austausch des defekten Reifens an. Erst nachdem ein fachgerechter Reifenwechsel durchgeführt und die Verkehrs- sowie Betriebssicherheit wiederhergestellt war, durfte der 48-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Gegen ihn sowie den Halter des Fahrzeugs wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.
Zum Ende der Kontrolle wurde ein deutscher Sattelzug aus dem Verkehr gezogen, dessen Ladung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Der 48-jährige Kraftfahrer transportierte insgesamt 22 Tonnen hochgefährlicher Chemikalien, bestehend aus Cyanchlorid und Allylalkohol. Die Fracht, die als flüssig, ätzend und brennbar gekennzeichnet ist, war auf der Ladefläche unzureichend gesichert, sodass zahlreiche Fässer aus Kunststoff und Stahl während der Fahrt verrutschten. Bei der Begutachtung der Ladefläche stellten die Beamten fest, dass mehrere Behälter bereits deutliche Beschädigungen in Form von tiefen Kratzspuren und Dellen aufwiesen. Besonders kritisch bewerteten die kontrollierenden Beamten den Zustand mehrerer Kunststofffässer, die durch die Krafteinwirkung der verrutschten Ladung derart gestaucht und eingedellt waren, dass ein Austreten der hochgiftigen Substanzen bei Fortsetzung der Fahrt nicht mehr auszuschließen war. Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Umladung und Sicherung untersagt. Aufgrund der schwerwiegenden Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften leiteten die Kontrollkräfte gegen den Fahrzeugführer, den Verlader sowie den Gefahrgutverantwortlichen des Beförderungsunternehmens Verfahren ein, die jeweils empfindliche Bußgelder nach sich ziehen dürften.
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