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Polizeidirektion Oldenburg

POL-OLD: +++ Polizei kontrolliert Tiertransporte - Hohe Beanstandungsquote +++

Oldenburg/Wildeshausen (ots)

Am vergangenen Donnerstag, 9. April 2026, führte die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg eine Großkontrolle auf der Autobahn A1 in Höhe Wildeshausen durch. Schwerpunkt der Großkontrolle war der Transport von lebenden Tieren und Lebensmitteln. Diese behördenübergreifende Kontrolle wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehrerer Veterinärämter aus den umliegenden Landkreisen sowie von zwei Tierärzten der LAVES (niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) begleitet. Insgesamt waren an der Kontrolle - einschließlich Mitarbeitern des Bundesamtes für Logistik und Mobilität - 55 Einsatzkräfte beteiligt.

Im Rahmen der Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden konnten mehr als 100 Fahrzeugeinheiten angehalten und kontrolliert werden. Mit Blick auf den Schwerpunkt der Transporte von lebenden Tieren und Lebensmitteln ergab sich am Ende der Kontrollen eine Beanstandungsquote von mehr als 70 Prozent.

Die meisten Verfahren wurden im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts festgestellt. Jedoch mussten auch vereinzelt Strafverfahren eingeleitet werden:

Eine 32-jährige Frau aus Schleswig war mit ihrer Mutter, die gleichzeitig Halterin des geführten Gespanns ist, mit einem Pferde-LKW und Wohnanhänger auf dem Weg zu einem Pferdeturnier. Im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnisklasse war die 32-jährige Fahrzeugführerin jedoch nicht, so dass ihr die Weiterfahrt mit dem Gespann untersagt werden musste. Gegen sie und ihre Mutter als Halterin leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und der dazugehörigen Anordnung bzw. Zulassung der Tat ein.

Bei einem Rindertransport konnte die Polizei in der Zusammenarbeit mit den vor Ort wirkenden Tierärzten die unzureichende Widerristhöhe bei einem doppelstöckigen Kuhtransport, der auf dem Weg zu einem Schlachthof war, feststellen. Bei mehreren Kühen war der Freiraum über dem Widerrist derart gering, dass die Rückenlinie der Tiere gegen die obere Raumbegrenzung stießen. Dadurch konnten sie sich nicht mehr artgerecht bewegen. Hier ist ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Fahrer eingeleitet worden. Ermittlungen dauern an.

Bei zwei weiteren Transporten konnte jeweils ein Tier festgestellt werden, welche nicht mehr transportfähig war. Eine Kuh litt unter einer Verletzung, sodass diese sich nur eingeschränkt und wohlmöglich nur unter Schmerzen bewegen konnte. Ein Mastschwein auf einem Schweinetransport war derart schwer verletzt, dass es nicht mehr aufstehen konnte. In beiden Fällen sind entsprechende Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet worden.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Oldenburg
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Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/790-1040
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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