POL-SH: Landespolizei gibt Hinweise für einen sicheren Jahreswechsel
Kiel (ots)
>>> Gemeinsame Pressemitteilung des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein <<<
Wie zu jedem Jahreswechsel geht die Landespolizei auch in diesem Jahr von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen aus. Grundsätzlich kennzeichnet sich die Silvesternacht zwar quantitativ durch ein höheres Einsatzaufkommen, sie war jedoch aus polizeilicher Sicht in den vergangenen Jahren weitgehend ohne herausragende Vorkommnisse.
Ausgelassene Feiern, Alkohol- und Drogenkonsum sowie der Umgang mit Feuerwerk sorgen erfahrungsgemäß für den Großteil der Einsätze in der Silvesternacht. Wir appellieren mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung aller Einsatzkräfte zu verantwortungsvollem Feiern. Die Einsatzkräfte stellen immer wieder vermeidbare Auseinandersetzungen, teils durch erhöhtes Aggressionspotential nach Alkoholkonsum, sowie Störungen, Gefahren und Verletzungen durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik fest.
Dazu erklärt Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke: "Viele Menschen in Schleswig-Holstein freuen sich auf die Silvesternacht, auf dieses besondere Fest, auf die gemeinsame Feier mit ihren Familien und Freunden. Das geht mir ganz genauso. Es gab in den vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein glücklicherweise nur wenige größere Vorfälle. Deswegen bitte ich darum Rücksicht zu nehmen, aufeinander zu achten, nicht unnötig andere Feiernde und auch nicht die Einsatzkräfte zu gefährden, die zum Schutz und zur Unterstützung für uns da sind und arbeiten. Lasst uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass das neue Jahr ausgelassen und fröhlich, aber auch friedlich begrüßt werden kann."
Die Landespolizei wird für den Jahreswechsel den Streifendienst angemessen verstärken und Zusatzstreifen in den Polizeidirektionen durchführen. Polizeikräfte werden an Orten, die bisher Schwerpunkte in den Silvesternächten waren, verstärkt Präsenz zeigen. Die Einsatzkonzepte sehen ebenfalls vor, auf neue Szenarien und dynamische Einsatzentwicklungen flexibel und schnell zu reagieren.
Wir weisen darauf hin, dass bei Feuerwerken nach wie vor örtliche und regionale Beschränkungen zu beachten sind. In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser. Auch Tiere sind betroffen: Lärm und Lichtblitze versetzen viele Tiere in Panik. Das gilt für Haustiere sowie insbesondere für Wildtiere.
Das Waffengesetz verbietet seit dem 31.10.2024 bundesweit das Führen von sämtlichen Messern bei öffentlichen Veranstaltungen. Gesetzliche Regelungen verbieten auch das Mitführen im Bus und Bahnverkehr sowohl bei Fernreisen als auch im Nahverkehr von Bus und Bahn. Unabhängig davon erinnert und appelliert die Polizei grundsätzlich daran, keine Waffen mitzuführen.
Alle Bürgerinnen und Bürger können durch Rücksicht und Respekt dazu beitragen, dass es ein friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert auch allen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst die Arbeit.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes Jahr 2026!
Zuletzt einige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerksartikeln:
- Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem
Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit
in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. - Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände
geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle
zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die
Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die
genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten. - Bei Artikeln mit fehlender Zulassung für Deutschland handelt es
sich um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche
Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten
"Blitz-Knallsatz", der hochfeines Metallpulver enthält und bei
der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit
gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. - Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge
haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von
Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden. - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind
strafbar. - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst
herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in
Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem
Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei
entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person
verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht,
gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr
Mindestfreiheitsstrafe). - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch
Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren. - Nähere Hinweise finden sich auch im Infoblatt des Programms
Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de
und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung unter www.bam.de.Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: 0431 160 60444
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de
Original-Content von: Landespolizeiamt, übermittelt durch news aktuell