POL-HI: Autobahnpolizei stoppt zwei berauschte Fahrzeugführer
Hildesheim (ots)
Burgdorf (LK Wolfenbüttel) / Bad Salzdetfurth (LK Hildesheim) - (gle) - Am Donnerstag, den 25.09.2025, führte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim zwei Verkehrskontrollen durch, bei denen jeweils ein Kleintransporter kontrolliert wurde. Bei beiden Fahrzeugführern konnten neben diversen Ordnungswidrigkeiten auch jeweils eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt werden.
Gegen 10:00 Uhr kontrollierte die Streifenwagenbesatzung einen 39-Jährigen aus dem Landkreis Goslar auf dem Autohof Westerlinde an der BAB 39. Dieser hatte zuvor seinen Transporter über die BAB 39 in Richtung Kassel geführt und war den Beamten wegen des desolaten Zustandes des Transporters aufgefallen. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle ergab sich schnell der Verdacht, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Amphetamin das Fahrzeug geführt hat. Dies bestätigte auch ein entsprechender Vortest. Der Betroffene wurde daher einem Krankenhaus in Salzgitter zugeführt, wo dieser sich einer Blutprobe unterziehen musste.
Auf dem Rückweg zur Dienststelle der Beamten fiel diesen gegen 11:30 Uhr erneut ein Transporter auf. Diesmal auf der BAB 7 zwischen Derneburg und der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde Ost. Das Fahrzeug schwankte stark, sodass die Beamten die Vermutung hatten, dass dieses überladen sein könnte. Im Rahmen einer auf der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde durchgeführten Kontrolle erhärtete sich der Verdacht nicht. Jedoch ergaben sich auch bei diesem Fahrzeugführer Anzeichen auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein Vortest reagierte positiv auf THC. Der Fahrzeugführer wurde daher einem Hildesheimer Krankenhaus zugeführt, wo sich auch er einer Blutprobe unterziehen musste. Da der 24-Jährige über keinen festen Wohnsitz im Inland verfügt, musste dieser eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen und wurde erst anschließend entlassen.
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt ein hohes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Verstöße werden bei der ersten Feststellung in der Regel mit einer Geldbuße von mindestens 500,- Euro, einem Punkt und einem Monat Fahrverbot geahndet. Die Autobahnpolizei wird auch in Zukunft im Rahmen von Verkehrskontrollen die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern kontrollieren.
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