POL-GF: Umgebautes Fahrrad und zwei Trunkenheitsfahrten
Gifhorn (ots)
Drei Strafanzeigen fertigten Beamte der Polizei Gifhorn am vergangenen Wochenende aufgrund von Verkehrsdelikten. Am Samstagabend gegen 21:15 Uhr wurden zwei Beamte auf einen Fahrradfahrer aufmerksam, der auf dem Radweg entlang der Limbergstraße fuhr. Der Mann hielt ein Handy in der Hand und hörte offenbar eine Sprachnachricht ab. Die Beamten stoppten den Mann und kontrollierten ihn. Dabei fiel auf, dass an dem Fahrrad ein Motor angebracht war. Über einen Schalter am Lenker konnte das Fahrzeug angetrieben werden, ein Treten der Pedale war nicht erforderlich. Es handelte sich damit rechtlich um ein Mofa. Der 18-Jährige verfügte weder über eine Prüfbescheinigung noch war das Fahrzeug versichert. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zwei weiteren Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr müssen sich ein 29-Jähriger und ein 39-Jähriger stellen. Zeugen informierten in der Nacht von Samstag auf Sonntag kurz vor Mitternacht die Polizei. Sie hatten die unsichere Fahrweise eines BMW 5er auf der Braunschweiger Straße beobachtet. Die alarmierten Beamten trafen das Auto und den 29-jährigen Fahrer auf einem Tankstellengelände an. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,12 Promille. Dem 29-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde sichergestellt.
Eine weitere Streifenwagenbesatzung wurde am Sonntagmorgen auf einen E-Scooter aufmerksam. Die Beamten befuhren die Allerstraße und beobachteten, dass ein Mann mit dem E-Scooter aus einer Grundstücksausfahrt fuhr. Als der Mann den Streifenwagen bemerkte, stieg er ab und schob den E-Scooter. Nachdem die Beamten an ihm vorbeigefahren waren, stieg er wieder auf und fuhr weiter. Die Beamten wendeten und kontrollierten den Mann. Dabei ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Medikamente und Betäubungsmittel bei dem 39-Jährigen. Er zeigte entsprechende Ausfallerscheinungen. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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