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Polizeipräsidium Recklinghausen

POL-RE: Kreis Recklinghausen/Stadt Bottrop: Erste Anklage wegen schwerwiegender Umweltstraftaten sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrugs im Ermittlungskomplex "Boden NRW" erhoben

Recklinghausen (ots)

Pressemitteilung der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (Staatsanwaltschaft Dortmund)

Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) hat gegen einen 63-jährigen, bereits wegen Umweltdelikten vorbestraften Mann aus Unna Anklage zur Umweltstrafkammer des Landgerichts Dortmund erhoben. Dem Angeschuldigten der sich seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft befindet, wird unerlaubter Umgang mit Abfällen, das unerlaubte Betreiben genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Der Anklageerhebung sind umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Recklinghausen im sog. Ermittlungskomplex "Boden NRW" vorausgegangen.

Nach Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungen besteht gegen den 63-Jährigen der hinreichende Verdacht, dass er seit Januar 2024 gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Beteiligten in arbeitsteiliger Weise Entsorgungsaufträge für belastete Bodenmaterialien und (gefährliche) Abfälle übernommen hat, ohne die vertraglich geschuldeten Entsorgungsleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stattdessen sollen belastete Böden und sonstige Abfälle teilweise umdeklariert, mit unbelasteten Materialien u. a. auf einem Betriebsgelände in Bottrop vermischt und an hierfür nicht zugelassenen Orten abgelagert worden sein. Zugleich soll gegenüber Auftraggebern, Nachweisführern und Behörden eine ordnungsgemäße Entsorgung vorgetäuscht worden sein.

Dabei sollen auf dem Betriebsgelände in Bottrop bevor überhaupt eine Genehmigung einer Anlage erging, mehr als 700 Lkw-Ladungen Bodenmaterialien in kurzer Zeit umgeschlagen worden sein.

Den Ermittlungen zufolge wurden ferner rund 23.000 Tonnen belasteter Bodenmaterialien angenommen, zum Teil zwischengelagert und anschließend zu einem Betriebsgelände nach Selfkant verbracht, wo sie ohne die erforderliche abfallrechtliche Genehmigung dauerhaft abgelagert worden sein sollen. Insoweit besteht der hinreichende Tatverdacht, dass die Bodenmaterialien so hoch belastet waren, dass es sich insgesamt um gefährliche Abfälle bis hin zur sog. Deponieklasse 3 handelte, deren Entsorgung bei Zugrundelegung durchschnittlicher Entsorgungskosten mindestens 1,3 Millionen Euro kosten wird.

Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben in Dortmund rund 24.000 Tonnen belastete Bodenmaterialien (LAGA Z 2 und Deponieklasse 1) zu nicht für die Annahme von Bodenmaterialien mit diesen Belastungen zugelassenen Tagebauen in Kamp-Lintfort transportiert wurden, während gegenüber der Auftraggeberin eine ordnungsgemäße Entsorgung vorgespiegelt worden sein soll. Dieser soll dadurch ein Schaden in Höhe von mehr als 360.000 Euro entstanden sein.

Der Angeschuldigte ist wegen dieser Sachverhalte wegen des Vorwurfs des unerlaubten Betreibens einer Anlage in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit Abfall in einem besonders schweren Fall und Beihilfe zum unerlaubten Betreiben einer Anlage sowie wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit Abfällen in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 326 Abs. 1 Nr. 4a, 327 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Alt. 1, 330 Abs. 1 Nr. 1, 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 des Strafgesetzbuchs (StGB) angeklagt worden.

Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen im Oktober 2025 sind im Kofferraum eines von dem Angeschuldigten genutzten Fahrzeugs mehr als 120.000 Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und weitere Wertgegenstände aufgefunden worden. Insoweit ist mit der Anklageerhebung eine Einziehung beantragt worden. Soweit im Zusammenhang mit der Baustelle in Dortmund ein Betrugsschaden von mehr als 360.000 Euro entstanden sein soll, ist ebenfalls ein Einziehungsantrag gestellt worden.

Auskünfte zur Anklageerhebung erteilen ausschließlich die Pressesprecher der ZeUK NRW (Oberstaatsanwalt Alexander Kilimann und Oberstaatsanwältin Britta Affeldt) unter Pressestelle@sta-dortmund.nrw.de und 0231/5415-706 oder -705 oder 0173/2098374.

Rückfragen für Medienschaffende bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Nadja Kostedde
Telefon: 02361 55 1042
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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