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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Zu leicht, um wahr zu sein: Betrug mit (Online-)Gewerbeanmeldungen

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Kiel (ots)

Tatort Internet: Eine gemeinsame Präventions-Aktion des Landeskriminalamtes und des WEISSEN RINGS Schleswig-Holstein/ Teil 1

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt vor Kostenfallen bei Online-Gewerbeanmeldungen und gefälschten Rechnungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen.

Wer ein Unternehmen gründet oder ein Gewerbe anmeldet, hat alle Hände voll zu tun und muss zahlreiche Formalitäten erledigen. Genau diese Situation nutzen Betrüger gezielt aus.

Vorsicht vor kostenpflichtigen Online-Gewerbeanmeldungen!

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen über unseriöse, kostenpflichtige Internetseiten vorgenommen werden. Ob irreführende Formulare oder Fake-Portale: Die privaten Anbieter werben häufig mit Begriffen wie "Zentrales Gewerberegister", "amtliche Anmeldung" oder "sofortige Gewerbeanmeldung" und vermitteln dadurch den Eindruck eines offiziellen Behördenangebots. Tatsächlich sind diese Anbieter jedoch höchstens kommerzielle Formularservices ohne hoheitliche Befugnisse. Sie füllen Formulare aus - für die Weiterleitung sind die Antragstellenden dann zumeist selbst zuständig. Für diesen "Dienst" verlangen die Anbieter zum Teil erhebliche Gebühren.

Wichtig zu wissen: Ein rechtlich wirksamer Gewerbeschein wird ausschließlich vom zuständigen Gewerbeamt ausgestellt. Private Anbieter können diesen nicht ersetzen. Zudem ist für Antragstellerinnen und Antragsteller häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass neben den Kosten des privaten Anbieters zusätzlich auch die reguläre Verwaltungsgebühr der zuständigen Behörde anfällt.

Das LKA empfiehlt daher, bei Online-Gewerbeanmeldungen besonders aufmerksam zu sein. Nutzen Sie Verwaltungsleistungen online ausschließlich über die offiziellen Internetseiten der zuständigen Behörden oder wenden Sie sich direkt an Ihr örtliches Gewerbeamt. Im Zweifel kann eine kurze telefonische Rückfrage helfen, unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Gefälschte Rechnungen nach Handelsregistereintragungen

Ein weiterer Modus Operandi in Verbindung mit Gewerbeanmeldungen kommt sehr "klassisch" daher, indem die Täter neben Daten aus dem Internet auch die gute, alte Post bemühen. Seit dem 1. August 2022 können Registerauszüge sowie im Handelsregister gespeicherte Dokumente kostenfrei online über www.handelsregister.de abgerufen werden. Diese Transparenz bietet zwar viele Vorteile - sie eröffnet jedoch auch Betrügern neue Möglichkeiten: Kriminelle beobachten Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister und versenden anschließend täuschend echt wirkende Rechnungen, vermeintliche "Behördenpost" an Unternehmen und Gründer.

So gehen die Betrüger vor

Viele Unternehmen erwarten nach einer Handelsregistereintragung eine Rechnung. Genau diesen Umstand nutzen Betrüger aus.

Kurz nach einer Handelsregistereintragung greifen sie auf öffentlich zugängliche Registerdaten zu und versenden Schreiben, die offiziellen Kostenrechnungen der Amtsgerichte zum Verwechseln ähnlich sehen. Die Schreiben sind oft behördenähnlich gestaltet, indem sie Landeswappen nutzen und enthalten Erläuterungen oder sogar Rechtsbehelfsbelehrungen, um einen amtlichen Eindruck zu vermitteln. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Fälschungen.

Bei der auf der Rechnung angegebenen IBAN handelt es sich dann meist um eine ausländische Kontoverbindung.

Gefälschte Rechnungen erkennen - ein genauer Blick lohnt sich

   - Absender prüfen: Bezeichnungen wie "Zentrale Zahlstelle", 
     "Handelsregisterzentrale", "GZR GmbH" oder ähnlich klingende 
     Namen sind keine offiziellen Behörden.
   - IBAN kontrollieren: Für Eintragungen in deutsche Register werden
     Zahlungen grundsätzlich auf ein deutsches Konto mit einer 
     DE-IBAN geleistet. Betrüger verwenden häufig ausländische 
     Kontoverbindungen.

In Schleswig-Holstein gilt:

Zahlungsempfänger ist die Landeskasse, Kontoinhaber: "Finanzministerium Schleswig-Holstein - Landeskasse" IBAN: DE82 2000 0000 0020 2015 77

   - Rechnungshöhe hinterfragen: Die Gebühren für 
     Handelsregistereintragungen richten sich nach dem jeweiligen 
     Verfahren. Die Ersteintragung einer GmbH liegt beispielsweise im
     unteren dreistelligen Bereich. Die offiziellen Gebühren sind in 
     der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) geregelt und 
     liegen häufig deutlich unter den von Betrügern geforderten 
     Beträgen.
   - Zahlungsfrist beachten: Sehr kurze Zahlungsfristen von nur 
     wenigen Tagen sollen Druck erzeugen und zu einer vorschnellen 
     Überweisung verleiten.

Prüfen Sie Rechnungen immer sorgfältig. Eine ausländische IBAN, ungewöhnlich hohe Gebühren oder sehr kurze Zahlungsfristen sind deutliche Warnsignale. Lassen Sie sich nicht von vermeintlicher Dringlichkeit oder Mahnungen unter Druck setzen! Wer aufmerksam prüft, kann sich wirksam vor finanziellen Schäden durchbetrügerische Rechnungen schützen.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Katharina Philipsen
Telefon: 0431/160-40112
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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