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Mittelhessen: STADT+KREIS GIEßEN: Verfolgungsfahrt mit Kraftroller gestoppt + Täterfestnahme nach sexueller Belästigung

Giessen (ots)

Gießen: Verfolgungsfahrt mit Kraftroller in Gießen

Einer Streife fiel am Mittwochabend (19. Mai) ein mit zwei Männern besetzter Roller in der Gießener Ludwigstraße auf. Beide trugen keinen Helm und am Roller war kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Nachdem die Einsatzbeamten den Rollerfahrer zum Anhalten aufforderten, beschleunigte dieser und versuchte durch teils riskante und verkehrswidrige Fahrweise zu flüchten. Der Roller geriet aufgrund dessen und der regennassen Fahrbahn ins Rutschen, die beiden nicht verletzten Jugendlichen versuchten daraufhin zu Fuß weiter zu flüchten.

Die Polizeibeamten reagierten schnell und nahmen die beiden Flüchtigen bereits nach wenigen Metern vorläufig fest. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Roller gestohlen war, der Fahrer keinen Führerschein besaß und mutmaßlich unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Die beiden 17 und 18 Jahre alten Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Polizeidienststelle wieder entlassen.

Fernwald-Steinbach: Täterfestnahme nach sexueller Belästigung

Ein schneller Fahndungserfolg führte zur Festnahme eines 20-jährigen Mannes, nachdem dieser zuvor gezielt zwei 13- und 14-jährige Mädchen rund um das Sportplatzgeländer in Fernwald-Steinbach ansprach und gegen ihren Willen umarmte.

Am Donnerstagabend (21. Mai) gegen 19 Uhr gingen bei der Polizei mehrere Hinweise ein, dass ein Mann in Steinbach gezielt junge Frauen und Mädchen anspreche und belästige. Die sofort entsendete Streife konnte durch intensive Erstermittlungen und Fahndungsmaßnahmen zeitnah den Täter in Tatortnähe festnehmen.

Im Zusammenhang mit der Meldung und der möglicherweise entstandenen Verunsicherung macht die Polizei auf Folgendes aufmerksam:

   - Sprechen Sie mit Kindern über derartige Situationen, um sie 
     kindgerecht darauf vorzubereiten.
   - Erlauben Sie ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf,
     wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es 
     sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: "Keiner darf etwas von 
     dir verlangen was du nicht möchtest!"
   - Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen
     verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen,
     um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
   - Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe 
     braucht.
   - Im Zweifel immer die "110" wählen! Die Polizei hilft immer und 
     sofort!

Werden Kinder von fremden Personen auf der Straße oder aus Fahrzeugen heraus angesprochen, beunruhigt das aus nachvollziehbaren Gründen Eltern und Erziehungsverantwortliche. Dennoch gilt es, Hysterie, Gerüchte und Überreaktionen zu vermeiden und gleichzeitig besonders aufmerksam zu sein, um sexuelle Gewalttaten an Kindern zu vermeiden.

Erhaltene Informationen, dass Kinder angesprochen worden, sollten nicht ungeprüft (wie z. B. über WhatsApp-Gruppen) weitergegeben werden! Zuerst bei der Polizei unter "110" nachfragen, ob ein derartiger Vorfall bekannt ist!

Weitere wichtige Tipps finden Sie auch hier: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-tun-wenn-fremde-kinder-ansprechen/

Friederike Morello, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen

Telefon: +49 641/7006-2055 (Pressetelefon)
E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de


Außerhalb der Regelarbeitszeit

Polizeiführerin/Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 641/7006-3381
E-Mail: ful.ppmh@polizei.hessen.de

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