POL-Pforzheim: (CW/Enzkreis/FDS/PF) Polenböller: Gefahr für Mensch und Tier - Polizeipräsidium Pforzheim appelliert an verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern
CW/Enzkreis/FDS/PF (ots)
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit auch die Zeit der Feuerwerke und Knallkörper. Doch in den letzten Wochen häufen sich Vorfälle, bei denen der vermeintliche Spaß mit Feuerwerkskörpern schnell zu einer ernsthaften Gefahr wurde. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten "Polenböller", die in Deutschland nicht nur illegal, sondern auch extrem gefährlich sind. Das Polizeipräsidium Pforzheim verzeichnet bereits mehr als ein Dutzend Einsätze seit Anfang Dezember, die auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind. Die gemeldeten Vorfälle reichen von "grobem Unfug" bis hin zu strafrechtlich relevanten Delikten wie Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung. Der jüngste Vorfall ereignete sich am Mittwoch auf dem Schulhof einer Schule in Altensteig, als anscheinend während der großen Pause ein sogenannter Polenböller gezündet wurde. Zu diesem Zeitpunkt sollen sich mehrere Hundert Schüler auf dem Schulgelände befunden haben. Glücklicherweise gab es keine Verletzten. Die Polizei sicherte die Überreste des vermeintlichen Feuerwerkskörpers.
Polenböller: Ein Knall, der Leben verändern kann
Der Besitz und das Abbrennen von Polenböllern ist in Deutschland illegal und stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Diese Feuerwerkskörper sind aufgrund ihres fehlenden Prüfzeichens extrem gefährlich. Sie entsprechen nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und wurden häufig ohne die nötige Qualitätssicherung oder Zulassung auf den Markt gebracht. Das Fehlen eines Prüfzeichens bedeutet, dass keine Sicherheitsüberprüfung auf Gefährdungspotenziale wie Explosionskraft, Stabilität und Zündverhalten stattgefunden hat.
Das Zünden von Polenböllern kann zu schweren Verletzungen führen, darunter abgetrennte Gliedmaßen, Knalltrauma oder Verbrennungen. Besonders in belebten Bereichen wie Schulen oder auf öffentlichen Plätzen kann das Zünden dieser Feuerwerkskörper Panik auslösen, was das Risiko von weiteren Unfällen oder Verletzungen erheblich erhöht. Auch Tiere sind vor den Gefahren von Feuerwerkskörpern im Allgemeinen nicht geschützt. Wildtiere und Haustiere reagieren häufig mit extremem Stress, der zu Fluchtverhalten, schweren Verletzungen oder langfristigen Verhaltensstörungen führen kann. Appell der Polizei: - Vermeiden Sie das Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper, wie zum Beispiel Polenböller, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. - Zünden Sie Feuerwerkskörper nur an sicheren Orten, weit entfernt von Menschenmengen, Gebäuden oder Tieren. - In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (für den privaten Gebrauch) nur am 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar um 1:00 Uhr abgebrannt werden. An allen anderen Tagen des Jahres ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten und bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Simone Unger, Pressestelle
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