POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Durch Schockanruf Bargeld erbeutet - Zeugen gesucht
Pforzheim (ots)
Bargeld im unteren fünfstelligen Bereich haben bislang unbekannte Täter am vergangenen Freitag im Stadtteil Buckenberg erbeutet, als sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten.
Nach den bisherigen Erkenntnissen erhielt eine ältere Frau am vergangenen Freitag gegen 13:30 Uhr einen Anruf von ihrer vermeintlichen Tochter sowie einem angeblichen Polizeibeamten. Der Frau wurde mitgeteilt, dass die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe sollte die ältere Frau eine Kaution bezahlen.
In der Folge übergab die Frau gegen 15:00 Uhr vor ihrer Haustüre im östlichen Bereich des Stadtteils einem vermeintlichen Notar Bargeld in einem unteren fünfstelligen Bereich. Der geschätze 30 Jahre alte Mann war zirka 170-175 cm groß, sprach gebrochen Deutsch und entfernte sich zunächst fußläufig vom Wohnhaus. Er trug einen dunklen drei-Tage Bart und eine Mütze. Er führte einen hellen Rucksack bei sich.
Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche die Übergabe des Geldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.
Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:
- Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der
Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie
unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür
nicht die Rückruftaste.
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft
und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat
handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte
Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B.
Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft,
vermitteln eine trügerische Sicherheit.
- In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte
Verfahrensweise "gegen Kaution auf freien Fuß" nicht! Von
Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet
wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben
werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen
Wohnsitz haben.Simone Unger, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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