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Polizeipräsidium Pforzheim

POL-Pforzheim: (Enzkreis) Mönsheim - Betrugsmasche gewittert und Seniorin vor Schaden bewahrt

Mönsheim (ots)

Mit der Masche "Falsches Gewinnversprechen" sollte eine betagte Dame am Donnerstagmorgen dazu gebracht werden, Wertkarten zu kaufen und diese an die Telefonbetrüger weiterzureichen.

Nur durch das vorbildliche Verhalten eines Supermarktmitarbeiters konnte eine aus dem Enzkreis stammende Frau vor einem Schaden in Höhe von 900 Euro bewahrt werden. Das potenzielle Opfer wurde am Morgen von den Betrügern zunächst telefonisch kontaktiert und von einer männlichen Person über einen angeblichen Gewinn im fünfstelligen Bereich informiert. Für hierbei entstehende Verwaltungsgebühren sollte sie vorab aufkommen. Der versuchte Betrug konnte glücklicherweise noch rechtzeitig erkannt werden und der aufmerksame Zeuge verständigte die Polizei.

Sabine Maag, Pressestelle

Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung.
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen.
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Unter folgendem Link finden sie weitere Hinweise zur Betrugsmasche: "Falsche Gewinnversprechen": https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/

Sabine Maag, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell

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