POL-PIKIR: Verkehrssicherheitsarbeit/ Verkehrsverstöße in Bad Sobernheim
Bad Sobernheim (ots)
Am gestrigen Tag mussten durch Einsatzkräfte hiesiger Dienststelle in sehr kurzer Zeit direkt mehrere Anzeigen wegen verkehrsrechtlichen Fehlverhaltens gefertigt werden. Gegen 12:45 Uhr wurden zwei Personen festgestellt, die gemeinsam auf einem unversicherten E-Scooter über einen Gehweg in der Felkestraße fuhren. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz aufgenommen. Außerdem erfolgte ein verkehrserzieherisches Gespräch hinsichtlich der verbotswidrigen Nutzung eines E-Scooters zu zweit sowie des Fahrens über den Gehweg.
Wenige Minuten später stellte die Streife in der Bahnhofstraße einen PKW fest, dessen Fahrzeugführer unerlaubterweise sein Mobiltelefon beim Fahren bediente. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 100EUR sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Die Polizei appelliert bei dieser Gelegenheit erneut an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmenden - die aus der Ablenkung resultierende Unfallgefahr ist enorm und wird sehr häufig unterschätzt!
Wiederum nicht lange nach dieser Kontrolle stellte die Streife eine Sattelzugmaschine fest, deren Fahrer offensichtlich eine Rast auf dem Seitenstreifen der B41 (Höhe der Abfahrt K20, Fahrtrichtung Kirn) eingelegt hatte. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der ortsunkundige Fahrer keinen geeigneten Parkplatz vor Erreichen seiner vorgeschriebenen Ruhezeit gefunden hatte und daher einfach an der B41 geparkt hatte. Er wurde aufgrund der damit einhergehenden Gefahr für den fließenden Verkehr durch die Streife ins nahegelegene Gewerbegebiet zu geeigneten Parkmöglichkeiten eskortiert, auch ihn erwartet allerdings eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Unmittelbar nach Beendigung dieser Maßnahme kam der Streife gegen 13:30 Uhr auf der Westtangente ein Zweirad entgegen, das optisch den Anschein eines "normalen" E-Bikes erweckte. Allerdings erreichte das Fahrzeug ohne jegliches Betätigen der Pedale durch den Fahrer eine Geschwindigkeit von über 30 km/h und hatte keinerlei Kennzeichen angebracht. Im Rahmen der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer sich nicht im Klaren über die Konsequenz der Nutzung eines solchen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum war. Das Fahrzeug war weder versichert, noch in irgendeiner Art und Weise zugelassen. Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
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