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POL-BI: Gefälschte Gefahrgutbescheinigungen und Gefahrgutzug mit defekter Bremse bei "Kooperativen Kontrollen" auf der A 2 aufgedeckt

POL-BI: Gefälschte Gefahrgutbescheinigungen und Gefahrgutzug mit defekter Bremse bei "Kooperativen Kontrollen" auf der A 2 aufgedeckt
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Bielefeld (ots)

MK - Bielefeld - Brönninghausen BAB 2 - Experten mit unterschiedlichen Fachkenntnissen haben bei einer gemeinsamen Verkehrskontrolle am Dienstag, 17.03.2026, auf der Rastanlage Lipperland Süd insbesondere zahlreiche Berufskraftfahrer und deren Fahrzeuge überprüft. Beteiligt waren Kontrolleure aus unterschiedlichen Behörden, wie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität, dem Zoll, der Bezirksregierung Detmold, dem Ordnungsamt Rietberg und dem Veterinäramt Bielefeld. Beamte und Mitarbeiter der Polizei waren vertreten durch die Verkehrsdienste der Kreispolizeibehörden Minden-Lübbecke und Herford sowie der beiden Verkehrsdienste der Stadt und der Autobahn des Polizeipräsidiums Bielefeld.

In der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr setzten die Kontrolleure einen Schwerpunkt ihrer Überprüfungen auf den gewerblichen Personen- und Güterverkehr und ahndeten folgende Verstöße:

Verwarngelder wurden erhoben einmal im Bereich mangelnde Ladungssicherheit und zweimal wegen Verstößen gegen das Fahrpersonal Gesetz.

Ordnungswidrigkeiten Anzeigen, wie eine nach dem Abfallrecht, drei nach dem Gefahrgutrecht, drei nach den Sozialvorschriften, vier nach der Technischen Kontrollverordnung, sechs zur Ladungssicherheit wurden geahndet.

Strafanzeigen zu Delikten, wie ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und zwei Urkundenfälschungen wurden erstattet.

Weiterhin wird Verdachtsfällen nachgegangen zu einem Steuervergehen, zwei Verstößen gegen die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung und zwei Leistungsbetrügen nach dem Schwarzarbeitsgesetz.

Ein Taser wurde sichergestellt und als Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet.

Zwei gefälschte Gefahrgutbescheinigungen erkannt

Bei der Kontrolle eines Gefahrgut Sattelzuges - mit einer Zugmaschine aus Belgien und einem Auflieger aus Litauen - konnte der 52-jährige Fahrer aus Indien gegen 08:35 Uhr einen Führerschein vorzeigen, der ihm gestattet, Lkw nur bis 7,5 Tonnen zu fahren. Zum Führen des 40-Tonnen Transports fehlte ihm die Berechtigung.

Für das im Sattelauflieger beförderte Gefahrgut war eine, nach dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), eine Bescheinigung notwendig. Das Dokument, das der 52-Jährige den Beamten präsentierte, stellte sich nach eingehender Prüfung als Totalfälschung heraus.

Die gefälschte Bescheinigung stellten Polizisten sicher und der Fahrer zahlte 730 Euro in Form einer Sicherheitsleistung.

Nach einer Kontaktaufnahme mit der Spedition entsendete diese einen Ersatzfahrer. Bei der Kontrolle der ADR-Bescheinigung des 49-Jährigen weißrussischen Staatsbürgers, erkannten die Polizisten ebenfalls Fälschungsmerkmale. Außerdem wies er keinen Nachweis über eine Berufskraftfahrerqualifikation vor. Da er mit einem 40 Tonnen Sattelzug angekommen war, hätte er diese besitzen müssen. Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro vor Ort leisten. Während der Kontrollzeit war es der Firma nicht möglich, einen weiteren Fahrer zu entsenden.

Gefahrguttransport mit defekter Bremsanlage gestoppt

Ein 39-jähriger Fahrer aus der Ukraine transportierte mit einem Gefahrgut Sattelzug 22.400 Liter Methanol, welches leicht entzündlich und giftig ist. Problematisch war die Feststellung, dass ein Bremssattel in der Bremstrommel des Sattelaufliegers festsaß. Dies hatte bereits durch die Reibungsenergie während der Fahrt zu einer erheblichen Hitzebildung geführt.

Aufgrund der drohenden Brandgefahr wurde der Lastzug sichergestellt. Für Fahrer und Firma betrugen die Bußgelder 660 Euro. Der 39-Jährige musste zudem ein Verwarngeld wegen fahrpersonalrechtlicher Verstöße zahlen.

Nach der Sicherstellung des Sattelzuges kümmerten sich die Polizisten um die Unterbringung des Fahrers in einem Hotel. Er muss die Reparatur der defekten Bremse in einer örtlichen Fachwerkstatt abwarten, bevor er weiterfahren darf.

Ein positives Ergebnis war, dass bei zwei kontrollierten Reisebussen und Ihren Fahrern keine Auffälligkeiten erkannt wurden.

Mit Blick auf die gravierenden Verstöße und die vielfältigen Themenbereiche, die bei einer solchen Großkontrolle abgedeckt werden können, werden die beteiligten Partner auch in Zukunft weiter gemeinsam den gewerblichen Personen- und Güterverkehr im Blick behalten.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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