HZA-RO: Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche
zahlreiche Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Rosenheim im Einsatz
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 06.05.2026 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Beschäftigte sind demgemäß vorrangig im Transport und der Zustellung sowie in den Depots und Verteilzentren anzutreffen.
Beim Hauptzollamt Rosenheim waren zahlreiche Kräfte der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt über 150 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten bei mehr als 90 Arbeitgebern Prüfungen durch. Schlussendlich ergaben sich aus den Befragungen und Prüfungen in 45 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes, möglicherweise fehlender Anmeldungen zur Sozialversicherung wegen Scheinselbständigkeit und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
Die am größten ausgelegte Prüfmaßnahme erfolgte durch die FKS Traunstein. Zöllnerinnen und Zöllner hatten eine Kontrollstelle am Hammerauer Berg bei Piding in beide Fahrtrichtungen eingerichtet. Sie hatten dort im Laufe des Vormittags 33 Transportfahrzeuge aus dem laufenden Verkehr zu Kontrollzwecken angehalten und dabei 48 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Betroffen waren insgesamt 43 Arbeitgeber. Aus den Befragungen und Prüfungen von drei Umzugshelfern in einheitlicher Firmenbekleidung, die in einem Transporter für Umzüge unterwegs waren, ergaben sich bei einem Befragten Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Er war nicht ordnungsgemäß angemeldet, sondern behauptete stattdessen als Selbständiger tätig zu sein. Inwiefern es sich um einen Fall von Scheinselbständigkeit handeln könnte, wird sich nun im Rahmen tiefergehender Nachprüfungen zeigen.
Im Landkreis Weilheim-Schongau richtete die FKS Weilheim eine Kontrollstelle - ebenfalls in beide Fahrtrichtungen - an der Lechtalbrücke ein. Ein bosnischer Arbeitsnehmer konnte keine entsprechende Arbeitserlaubnis vorweisen. Entsprechende Nachforschungen wurden eingeleitet.
In Rosenheim und in den Landkreisen Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 70 Beschäftigte nach ihren Arbeitsverhältnissen. Zu besonderen Auffälligkeiten kam es dabei nicht.
"Die Kurier-, Express und Paketdienst-Branche fällt wie viele andere Branchen unter die Risikobereiche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz", erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. "es sind daher besondere Pflichten zu erfüllen. Beispielsweise müssen Arbeitnehmer für entsprechende Kontrollen durch den ZOLL stets ihre Ausweise und sonstige für die Arbeitserlaubnis notwendige Dokumente mit sich führen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten entsprechend darauf hinzuweisen."
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. In der Kurier-, Express- und Paketbranche gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
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