Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Duisburg mehr verpassen.

Hauptzollamt Duisburg

HZA-DU: Duisburger Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier - über 210 Personenprüfungen - Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

HZA-DU: Duisburger Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier - über 210 Personenprüfungen - Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
  • Bild-Infos
  • Download

Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Wesel; Kreis Kleve (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging gestern im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-) Sendungen aller Art.

Beim Hauptzollamt Duisburg waren über 70 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden die Einsatzkräfte der FKS durch insgesamt 25 Kräfte der Polizei Duisburg und Wesel, der Ausländerbehörde (Kreis Wesel) sowie der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten während der bundesweiten Schwerpunktprüfung über 210 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang 29 Fälle, die weitere Prüfungen nach sich ziehen. In 13 Fällen müssen die Geschäftsunterlagen der jeweiligen Arbeitgeber eingesehen werden. Hier könnten sich im Nachgang Strafverfahren wegen Veruntreuung und Vorenthalten von Sozialverssicherungsbeiträgen ergeben. In fünf Fällen müssen die Zöllnerinnen und Zöllner durch weitere Prüfungen klären, ob der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Ivan Cule
Telefon: 0203 / 7134 - 348
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell